Integration in der Gesellschaft (JsB): Unterschied zwischen den Versionen

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Eltern, deren Kinder Integrationsgruppen oder -klassen besuchen sind in hohem Maße mit der kognitiven und sozialen Entwicklung ihrer Kinder zufrieden. Allerdings gibt es bis heute noch Zweifel von Eltern nicht behinderter Kindern, dass die integrative Beschulung ihren Kindern zur Last fallen könnte, obwohl der Leistungsstand integrativer Klassen keineswegs schlechter ist.  
 
Eltern, deren Kinder Integrationsgruppen oder -klassen besuchen sind in hohem Maße mit der kognitiven und sozialen Entwicklung ihrer Kinder zufrieden. Allerdings gibt es bis heute noch Zweifel von Eltern nicht behinderter Kindern, dass die integrative Beschulung ihren Kindern zur Last fallen könnte, obwohl der Leistungsstand integrativer Klassen keineswegs schlechter ist.  
Allgemein wird Integration aber von beiden Gruppen von Eltern (die nicht behinderter und behinderter Kinder) voll akzeptiert. Als Grenzfall werden jedoch häufig schwerst-behinderte Kinder angesehen, weil diese erhöhte Anforderungen an pädagogischem wie therapeutischem Personal haben. Hier wären zwei oder mehr LehrerInnen als Team nötig, da sich ein/e LehrerIn allein nicht ausreichend um die Anforderungen der schwerstbehinderten Kinder und gleichzeitig um die nicht-behinderten Kinder kümmern könnte.  
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Allgemein wird Integration aber von beiden Gruppen von Eltern (die nicht behinderter und behinderter Kinder) voll akzeptiert. Als Grenzfall werden jedoch häufig schwerst-behinderte Kinder angesehen, weil diese erhöhte Anforderungen an pädagogischem wie therapeutischem Personal haben. Hier wärenzwei oder mehr LehrerInnen als Team nötig, da sich ein/e LehrerIn allein nicht ausreichend um die Anforderungen der schwerstbehinderten Kinder und gleichzeitig um die nicht-behinderten Kinder kümmern könnte.  
  
 
Das integrative Bewusstsein kennzeichnet in einem positiven Sinne den Wechsel vom Fürsorgeansatz zum Bürgerrechtsanspruch und sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihrer Schulpflicht prinzipiell auch an einer Regelschule nachkommen könnten. Meist hat Integration auch tatsächlich einen deutlich positiven Einfluss auf die Lernentwicklung behinderter SchülerInnen.
 
Das integrative Bewusstsein kennzeichnet in einem positiven Sinne den Wechsel vom Fürsorgeansatz zum Bürgerrechtsanspruch und sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihrer Schulpflicht prinzipiell auch an einer Regelschule nachkommen könnten. Meist hat Integration auch tatsächlich einen deutlich positiven Einfluss auf die Lernentwicklung behinderter SchülerInnen.
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weitere Literatur zu diesem Thema: BOBAN Ines, HINZ Andreas: Geistige Behinderung und Integration, © Boban/Hinz 1993, Erschienen in: Zeitschrift für Heilpädagogik 44 327-340
 
weitere Literatur zu diesem Thema: BOBAN Ines, HINZ Andreas: Geistige Behinderung und Integration, © Boban/Hinz 1993, Erschienen in: Zeitschrift für Heilpädagogik 44 327-340
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'''Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf in die Berufswelt'''
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[[Rechtliche Grundlagen]]
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In der österreichischen Bundesverfassung ist u.a. das Behinderteneinstellungsgesetz verankert, welche wichtige rechtliche Grundlage enthält die für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt sorgen sollen. Im Artikel 2 ist §1 der Beschäftigungspflicht gewidmet. Hier steht geschrieben, dass (außer in Ausnahmefällen für bestimmte Wirtschaftssektoren) pro 25 Beschäftige mindestens ein begünstigt Behinderter aufgenommen werden muss. Weiters darf z.B. das Entgelt aus dem Grunde der Behinderung nicht gemindert werden (vgl. Behinderteneinstellungsgesetz, Artikel 2, §7).
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Einen weiteren wichtigen Abschnitt des Gesetzestextes stellt §7 mit dem Diskriminierungsverbot dar. Im Gesetzestext sind viele weitere wichtige Punkte zur Sicherstellung einer Gleichberechtigten Behandlung von Behinderten verankert. Genaueres ist unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ nachzulesen.
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[[Schnittstelle Schule - Beruf]]
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Die Schnittstelle Schule – Arbeitswelt stellt in jeglicher Hinsicht eine kritische Zeit/Situation sowohl für beeinträchtigte als auch für nicht beeinträchtigte Jugendliche dar.
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In Österreich gibt es für behinderte Kinder/Jugendliche die Möglichkeit bis zur 8. Schulstufe (Hauptschule) eine Integrationsklasse zu besuchen. Jedoch fehlt es an Institutionen oder Möglichkeiten die Schulpflicht völlig in Integrationsklassen abzuschließen. Die Schüler werden nach der 8. Schulstufe in die Sonderschulen zurückgedrängt welches einen großen Rückschritt in der Entwicklung bedeuten kann. Die Betroffenen erleben diese Zurückdrängung in die Sonderschule als „schreckliche Stigmatisierung“ (Specht, et al. 2001, S. 28). Unterschiedliche Fallstudien haben ergeben, dass Jugendliche, die aus einer Sonderschule kommen in der Berufswelt weniger integriert werden. Allein durch den Ausdruck „Sonderschule“ erfahren diese eine gewisse Abwertung durch die Umwelt. (vgl. Specht, et al. 2001, S. 28)
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Zweifelhaft ist ebenfalls ob Sonderschulen am Ende der Schulpflicht tatsächlich eine geeignete Berufsvorbereitung anbieten können, die den Bedürfnissen der Schüler und den aktuellen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt entsprechen. Die Sonderschule stellt eine weitere Bestätigung dar, dass diese Schüler sozial randstellig sind bzw. verhalten sich die Betroffenen dementsprechend. Schüler aus Integrationsklassen hätten eine viel bessere Chance sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, als diejenigen aus Sonderschulen. Jedoch mangelt es hier an höheren (Berufbildenden-)Schulen (ab 8. Schulstufe), die Integrationsklassen anbieten. (vgl. Specht, et al. 2001, S. 28f)
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[[Berufliche Integration (in Deutschland)]]
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Der Sozialstaat Deutschland hat sich als Ziel die berufliche Rehabilitation aller Menschen mit Behinderung gesetzt. Diese berufliche Rehabilitation soll in weiterer Folge zur sozialen Integration führen. Die berufliche Rehabilitation stellt den Weg dar, während die berufliche Integration das Ziel. (vgl. Clorkes 1997, S. 224)
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Es gibt schon einige Organisationsformen, die sich mit der Integration von Behinderten beschäftigen, jedoch werden Menschen mit einer schweren bzw. mit mehrfachen Behinderungen vernachlässigt bzw. werden ihnen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vorenthalten. Je länger es dauert, bis der erste Kontakt zu Nichtbehinderten stattfinden und je älter die betroffene Person ist, desto schwieriger ist es diese in ein soziales Berufsumfeld zu integrieren. (vgl. ebd., S. 225.)
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Ein weiteres Problem stellen der allgemeine Arbeitsmarkt bzw. der Sonderarbeitsmarkt WfB dar. Auf ersterem erfahren (geistig) behinderte Menschen zu wenig Schutz und Hilfestellung, auf letzterem jedoch zu wenig Normalität und Existenzabsicherung.
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In Deutschland lassen sich vier integrative Organisationen ausmachen:
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'''1.''' Integrationsabteilungen waren in der DDR ein Teil der so genannten „geschützten Arbeit“, heutzutage spielen sie aber keine nennenswerte Rolle.
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'''2.''' Integrationsfirmen bieten vorwiegend Menschen mit psychischen Behinderungen eine Beschäftigungsmöglichkeit. Es werden ca. 40% Behinderte und 60% Nichtbehinderte beschäftigt, wobei die „normalen“ Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereitstehen, aber die behinderten Mitarbeiter können trotzdem geschützte Bedingungen nach dem Schwerstbehindertengesetz in Anspruch nehmen.
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'''3.''' Integrative Angebote unter dem Dach der WfB: Es wird versucht Werkstätten für Behinderte in Räumlichkeiten anderer Firmen unterzubringen und dadurch ein wenig Kontakt zu Nichtbehinderten zu ermöglichen. Jedoch wir angezweifelt ob dies tatsächlich den integrativen Ansprüchen genügt, da die behinderten Menschen in den besonderen Abteilungen weitgehend unter sich bleiben.
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'''4.''' Integrationsfachdienste setzen das Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ um und gelten als besonders innovativ. Integrationsfachdienst ist der Oberbegriff für alle Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (vgl. ebd., S. 225ff.)
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''Literatur:''
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Cloerkes, Günther: Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. Winter: Heidelberg, 2001.
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Specht, Werner et al.: Jugendliche mit Behinderungen zwischen Schule und Beruf. Berichte aus dem „Projekt Schnittstelle: Schule-Arbeitswelt-Soziale Integration“. Dorrong: Graz, 2001.
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http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ (Download am 5.5.2007)

Version vom 21. Mai 2007, 10:39 Uhr

Welche Vorteile bzw. Nachteile hat die schulische Integration für benachteiligte und nicht benachteiligte Kinder und deren Umfeld?

Allgemein sollte Integration so früh wie möglich angesetzt werden, weil später gesellschaftliche Wertungen den Umgang miteinander erschweren. Daher konzentriert sich gegenwärtig das Forschungsinteresse eher an der schulischen Integration – die gemeinsame Erziehung im Kindergartenalter ist heutzutage schon als normal anzusehen. Hier ist die Integration auch am einfachsten anzusetzen: Kindergartenkinder unterscheiden etwa noch nicht zwischen behindert und nichtbehindert und es gelingt ihnen Behinderung zu relativieren. Erst allmählich entdecken sie die Widersprüche zu ihrem bisherigen Bild von Menschen, was zumeist Ratlosigkeit hervorruft. Dies kann auch soweit gehen, dass sie die Daseinsform als Behinderter mit der eigenen Person verknüpfen. Dadurch lernen sie aber auch mit sich und ihren eigenen Problemen umzugehen und so zu hohe Leistungsansprüche zu relativieren.

Eltern, deren Kinder Integrationsgruppen oder -klassen besuchen sind in hohem Maße mit der kognitiven und sozialen Entwicklung ihrer Kinder zufrieden. Allerdings gibt es bis heute noch Zweifel von Eltern nicht behinderter Kindern, dass die integrative Beschulung ihren Kindern zur Last fallen könnte, obwohl der Leistungsstand integrativer Klassen keineswegs schlechter ist. Allgemein wird Integration aber von beiden Gruppen von Eltern (die nicht behinderter und behinderter Kinder) voll akzeptiert. Als Grenzfall werden jedoch häufig schwerst-behinderte Kinder angesehen, weil diese erhöhte Anforderungen an pädagogischem wie therapeutischem Personal haben. Hier wärenzwei oder mehr LehrerInnen als Team nötig, da sich ein/e LehrerIn allein nicht ausreichend um die Anforderungen der schwerstbehinderten Kinder und gleichzeitig um die nicht-behinderten Kinder kümmern könnte.

Das integrative Bewusstsein kennzeichnet in einem positiven Sinne den Wechsel vom Fürsorgeansatz zum Bürgerrechtsanspruch und sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihrer Schulpflicht prinzipiell auch an einer Regelschule nachkommen könnten. Meist hat Integration auch tatsächlich einen deutlich positiven Einfluss auf die Lernentwicklung behinderter SchülerInnen. Allerdings ist mir großer Sorge zu beobachten, dass die Integrationsbewegung stillschweigend auf bestimmte Behinderunsarten moderaterer Ausprägung sowie die Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit „partiellen“ Beeinträchtigungen, Teilleistungsstörungen, peripheren Syndromen und speziellen Bedürfnissen als eine bevorzugt zu integrierende bzw. nicht mehr aus den Regelschulen in Sonderschulen auszusondernde Personengruppe verständigt hat. Dies ist einerseits zu begrüßen, andererseits wir damit die Qualität der Etiketten für nicht behinderte Menschen spürbar negativer.

Allgemein sind Eltern, deren Kinder Integrationsgruppen oder –klassen besuchen in hohem Maße mit der kognitiven und sozialen Entwicklung ihrer Kinder zufrieden. Auch bei Eltern die nur der „Integration auf Probe“ zustimmten, sind ihre vorhergehenden Befürchtungen nicht eingetreten und sie sind sich einig, dass die Integration deutlich Vorteile hatte.


Quelle: CLOERKES Günther: Soziologie der Behinderten – Eine Einführung, 2. Auflage, Heidelberg: Winter, 2001

weitere Literatur zu diesem Thema: BOBAN Ines, HINZ Andreas: Geistige Behinderung und Integration, © Boban/Hinz 1993, Erschienen in: Zeitschrift für Heilpädagogik 44 327-340


Integration von Menschen mit besonderem Förderbedarf in die Berufswelt

Rechtliche Grundlagen

In der österreichischen Bundesverfassung ist u.a. das Behinderteneinstellungsgesetz verankert, welche wichtige rechtliche Grundlage enthält die für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt sorgen sollen. Im Artikel 2 ist §1 der Beschäftigungspflicht gewidmet. Hier steht geschrieben, dass (außer in Ausnahmefällen für bestimmte Wirtschaftssektoren) pro 25 Beschäftige mindestens ein begünstigt Behinderter aufgenommen werden muss. Weiters darf z.B. das Entgelt aus dem Grunde der Behinderung nicht gemindert werden (vgl. Behinderteneinstellungsgesetz, Artikel 2, §7). Einen weiteren wichtigen Abschnitt des Gesetzestextes stellt §7 mit dem Diskriminierungsverbot dar. Im Gesetzestext sind viele weitere wichtige Punkte zur Sicherstellung einer Gleichberechtigten Behandlung von Behinderten verankert. Genaueres ist unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ nachzulesen.

Schnittstelle Schule - Beruf

Die Schnittstelle Schule – Arbeitswelt stellt in jeglicher Hinsicht eine kritische Zeit/Situation sowohl für beeinträchtigte als auch für nicht beeinträchtigte Jugendliche dar. In Österreich gibt es für behinderte Kinder/Jugendliche die Möglichkeit bis zur 8. Schulstufe (Hauptschule) eine Integrationsklasse zu besuchen. Jedoch fehlt es an Institutionen oder Möglichkeiten die Schulpflicht völlig in Integrationsklassen abzuschließen. Die Schüler werden nach der 8. Schulstufe in die Sonderschulen zurückgedrängt welches einen großen Rückschritt in der Entwicklung bedeuten kann. Die Betroffenen erleben diese Zurückdrängung in die Sonderschule als „schreckliche Stigmatisierung“ (Specht, et al. 2001, S. 28). Unterschiedliche Fallstudien haben ergeben, dass Jugendliche, die aus einer Sonderschule kommen in der Berufswelt weniger integriert werden. Allein durch den Ausdruck „Sonderschule“ erfahren diese eine gewisse Abwertung durch die Umwelt. (vgl. Specht, et al. 2001, S. 28) Zweifelhaft ist ebenfalls ob Sonderschulen am Ende der Schulpflicht tatsächlich eine geeignete Berufsvorbereitung anbieten können, die den Bedürfnissen der Schüler und den aktuellen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt entsprechen. Die Sonderschule stellt eine weitere Bestätigung dar, dass diese Schüler sozial randstellig sind bzw. verhalten sich die Betroffenen dementsprechend. Schüler aus Integrationsklassen hätten eine viel bessere Chance sich am Arbeitsmarkt zu etablieren, als diejenigen aus Sonderschulen. Jedoch mangelt es hier an höheren (Berufbildenden-)Schulen (ab 8. Schulstufe), die Integrationsklassen anbieten. (vgl. Specht, et al. 2001, S. 28f)

Berufliche Integration (in Deutschland)

Der Sozialstaat Deutschland hat sich als Ziel die berufliche Rehabilitation aller Menschen mit Behinderung gesetzt. Diese berufliche Rehabilitation soll in weiterer Folge zur sozialen Integration führen. Die berufliche Rehabilitation stellt den Weg dar, während die berufliche Integration das Ziel. (vgl. Clorkes 1997, S. 224) Es gibt schon einige Organisationsformen, die sich mit der Integration von Behinderten beschäftigen, jedoch werden Menschen mit einer schweren bzw. mit mehrfachen Behinderungen vernachlässigt bzw. werden ihnen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vorenthalten. Je länger es dauert, bis der erste Kontakt zu Nichtbehinderten stattfinden und je älter die betroffene Person ist, desto schwieriger ist es diese in ein soziales Berufsumfeld zu integrieren. (vgl. ebd., S. 225.) Ein weiteres Problem stellen der allgemeine Arbeitsmarkt bzw. der Sonderarbeitsmarkt WfB dar. Auf ersterem erfahren (geistig) behinderte Menschen zu wenig Schutz und Hilfestellung, auf letzterem jedoch zu wenig Normalität und Existenzabsicherung. In Deutschland lassen sich vier integrative Organisationen ausmachen:

1. Integrationsabteilungen waren in der DDR ein Teil der so genannten „geschützten Arbeit“, heutzutage spielen sie aber keine nennenswerte Rolle.

2. Integrationsfirmen bieten vorwiegend Menschen mit psychischen Behinderungen eine Beschäftigungsmöglichkeit. Es werden ca. 40% Behinderte und 60% Nichtbehinderte beschäftigt, wobei die „normalen“ Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereitstehen, aber die behinderten Mitarbeiter können trotzdem geschützte Bedingungen nach dem Schwerstbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

3. Integrative Angebote unter dem Dach der WfB: Es wird versucht Werkstätten für Behinderte in Räumlichkeiten anderer Firmen unterzubringen und dadurch ein wenig Kontakt zu Nichtbehinderten zu ermöglichen. Jedoch wir angezweifelt ob dies tatsächlich den integrativen Ansprüchen genügt, da die behinderten Menschen in den besonderen Abteilungen weitgehend unter sich bleiben.

4. Integrationsfachdienste setzen das Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ um und gelten als besonders innovativ. Integrationsfachdienst ist der Oberbegriff für alle Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. (vgl. ebd., S. 225ff.)

Literatur: Cloerkes, Günther: Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. Winter: Heidelberg, 2001. Specht, Werner et al.: Jugendliche mit Behinderungen zwischen Schule und Beruf. Berichte aus dem „Projekt Schnittstelle: Schule-Arbeitswelt-Soziale Integration“. Dorrong: Graz, 2001. http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ (Download am 5.5.2007)