Diskussion:Gesetze, Erlasse und Vorschriften als Steuerungsinstrumente: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Leider kann ich die erste Kritik nicht teilen. Ein Beispiel: "In der Volksschule seit dem Jahre 1993/94." ist kein grammatisch vollständiger Satz. Solche Sätze finden sich häufiger. Rechtschreibfehler gibt es einige, wenn auch nicht übermäßig viele. Quellenangaben fehlen zum Teil, z.B. ist " Sinn der Autonomie ist es, den Bedürfnissen der am Schulgeschehen beteiligten Personen und den Gegebenheiten des Schulstandortes Rechnung zu tragen." offenbar ein wörtliches Zitat, aber es wird nicht angegeben, wo der Satz entnommen wurde. Inhaltlich fehlt eine Fragestellung. Es wird nicht klar, aus welcher Sicht und mit welchem Vorgehen <i>über</i> die Thematik berichtet wird - es wird nur einfach wiedergegeben. Mangels Fragestellung können auch die Kapitel nicht eine solche bezogen werden. So bleibt unklar, wozu etwa der Mathematiklehrplan berichtet wird. | + | Leider kann ich die erste Kritik nicht teilen. Ein Beispiel: "In der Volksschule seit dem Jahre 1993/94." ist kein grammatisch vollständiger Satz. Solche Sätze finden sich häufiger. Rechtschreibfehler gibt es einige, wenn auch nicht übermäßig viele. Quellenangaben fehlen zum Teil, z.B. ist " Sinn der Autonomie ist es, den Bedürfnissen der am Schulgeschehen beteiligten Personen und den Gegebenheiten des Schulstandortes Rechnung zu tragen." offenbar ein wörtliches Zitat, aber es wird nicht angegeben, wo der Satz entnommen wurde. Inhaltlich fehlt eine Fragestellung. Es wird nicht klar, aus welcher Sicht und mit welchem Vorgehen <i>über</i> die Thematik berichtet wird - es wird nur einfach wiedergegeben. Mangels Fragestellung können auch die Kapitel nicht auf eine solche bezogen werden. So bleibt unklar, wozu etwa der Mathematiklehrplan berichtet wird. Die fehlende Frageestellung wird am Ende besonders sichtbar. Mit dem Satz: "Die Aufgabe und Funktion des Bildungswesen ist das Einführen und Einüben grundliegender Normen und Wert, grundlegender Kulturen und Denkweisen, Identität und Verständigungsfähigkeit in der zukünftigen Gesellschaft hervorzurufen" ist nicht nur noch ein Beispiel für einen grammatisch fehlerhaften Satz gegeben, sondern es sind auch Thesen formuliert, die durch das vorher gesagte nicht belegt werden. Von Kulturen etwa ist nie die Rede - der Text vorher macht vielmehr deutlich, dass es in den Gesetzen um eine einzige Kultur geht, womit sowohl die innerösterreichische Heterogenität als auch die europäische Vielfalt und erst recht die globale Dimension ignoriert und zugunsten einer nationalstaatlischen Ideologie übergangen wird. Eine in eine solche oder eine andere Richtung gehende methodische Distanz zu den Gesetzen ist allerdings nirgendwo zu bemerken. Wegen dieser inhaltichen und den vorher genannten formalen Mängeln wird der Text den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit leider nicht gerecht. |
Aktuelle Version vom 22. Juli 2006, 07:17 Uhr
Evaluation der Seminararbeit von Birgit Schöll
Formal
1. Die Rechtschreibung und Grammatik ist äußerst korrekt und trotz der zu Grunde liegenden Gesetzestexte leicht verständlich und flüssig zu lesen.
2. Die Quellenangaben wurden bei jedem Kapitel am Anfang angeführt, und wenn nötig innerhalb weiter ergänzt. Es wurden drei wörtliche Zitate eingebracht, die wichtige Aussagen zur Fragestellung bieten. Die Angaben könnten sich durch die Verwendung einer anderen Schriftform besser vom übrigen Text abheben. Die Literaturliste scheint mir komplett, anzuführen wäre noch wo der Lehrplan genau zu finden ist, falls es nicht die web-addr. ist.
Inhaltlich
Text im Ganzen
1. Die Fragestellung wurde klar und eindeutig gestellt, die Übersicht am Anfang führt in die Problematik kurz ein. Wichtige Teile der Arbeit wurden dabei fett herausgehoben, was mit dem Bezug zum Inhaltsverzeichnis deren nähere Bearbeitung in den folgenden Kapiteln klärt.
2. In der Übersicht findet sich eine mögliche Begründung für die Fragestellung.
3. Die Umsetzung der Fragestellung wurde in der Übersicht begründet. Der Text ist leicht verständlich und gut gegliedert, wodurch der Zugang zur gestellten Thematik erleichtert wird.
Abschnitte/ Kapitel
1. Durch deduktive Methode und exemplarische Beispiele erschließt sich leicht jedes Kapitel und fügt sich harmonisch aneinander.
2. Ergänzungen und Zusammenfassungen am Ende jedes Kapitels erleichtern den Rückschluss auf die Fragestellung.
3. Es wurden kurze kritische Einwände gebracht, sofern das bei einer Gesetzesformulierung sinnvoll erscheint ohne den Rahmen der Arbeit zu verlassen.
4. Die Sätze sind durchwegs hervorragend formuliert, was es erheblich erleichtert sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
Ich finde deine Arbeit sehr gelungen, da du es schaffst einen trockenen Gesetzestext in eine angenehme zugängliche Form zu bringen! Gratuliere, leider habe ich dein Referat versäumt, wo es wohl interessant gewesen ist, wie du dabei den schwierigen Stoff weitergegeben hast.
L g Walter
Kritik II
Leider kann ich die erste Kritik nicht teilen. Ein Beispiel: "In der Volksschule seit dem Jahre 1993/94." ist kein grammatisch vollständiger Satz. Solche Sätze finden sich häufiger. Rechtschreibfehler gibt es einige, wenn auch nicht übermäßig viele. Quellenangaben fehlen zum Teil, z.B. ist " Sinn der Autonomie ist es, den Bedürfnissen der am Schulgeschehen beteiligten Personen und den Gegebenheiten des Schulstandortes Rechnung zu tragen." offenbar ein wörtliches Zitat, aber es wird nicht angegeben, wo der Satz entnommen wurde. Inhaltlich fehlt eine Fragestellung. Es wird nicht klar, aus welcher Sicht und mit welchem Vorgehen über die Thematik berichtet wird - es wird nur einfach wiedergegeben. Mangels Fragestellung können auch die Kapitel nicht auf eine solche bezogen werden. So bleibt unklar, wozu etwa der Mathematiklehrplan berichtet wird. Die fehlende Frageestellung wird am Ende besonders sichtbar. Mit dem Satz: "Die Aufgabe und Funktion des Bildungswesen ist das Einführen und Einüben grundliegender Normen und Wert, grundlegender Kulturen und Denkweisen, Identität und Verständigungsfähigkeit in der zukünftigen Gesellschaft hervorzurufen" ist nicht nur noch ein Beispiel für einen grammatisch fehlerhaften Satz gegeben, sondern es sind auch Thesen formuliert, die durch das vorher gesagte nicht belegt werden. Von Kulturen etwa ist nie die Rede - der Text vorher macht vielmehr deutlich, dass es in den Gesetzen um eine einzige Kultur geht, womit sowohl die innerösterreichische Heterogenität als auch die europäische Vielfalt und erst recht die globale Dimension ignoriert und zugunsten einer nationalstaatlischen Ideologie übergangen wird. Eine in eine solche oder eine andere Richtung gehende methodische Distanz zu den Gesetzen ist allerdings nirgendwo zu bemerken. Wegen dieser inhaltichen und den vorher genannten formalen Mängeln wird der Text den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit leider nicht gerecht.