Die »Affaire du foulard« und liberale Toleranz: Unterschied zwischen den Versionen
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Liberale Theorien der Toleranz sind indes anspruchsvoller, als die naive Sichtweise suggeriert. Sowohl in ihrer perfektionistischen als auch in ihrer neutralistischen Spielart verbleibt die Wertschätzung liberaler Toleranz innerhalb bestimmter Grenzen, jenseits derer sie gefährlich, schädlich und selbstzerstörerisch wird; allerdings sind diese Grenzen in der Praxis schwer zu bestimmen und folglich stets umstritten. <font color="purple">Demnach kann die Schleierdebatte im liberalen Bezugsrahmen als Auseinandersetzung um die gerechtfertigten Grenzen der Toleranz gedeutet werden</font>. Diese Deutung nimmt den Schleier als religiöses und kulturelles Symbol ernst, anstatt ihn zu einem ulkigen Kopfschmuck herabzuwürdigen. Die Behauptung, daß Kopftücher im öffentlichen Raum die Grenzen der Toleranz überschritten, kann zweifellos erklären, warum eine Kopfbedeckung zu einer so heiß umstrittenen politischen Angelegenheit wurde. Ob diese Behauptung allerdings überzeugt, ist eine andere Frage. | Liberale Theorien der Toleranz sind indes anspruchsvoller, als die naive Sichtweise suggeriert. Sowohl in ihrer perfektionistischen als auch in ihrer neutralistischen Spielart verbleibt die Wertschätzung liberaler Toleranz innerhalb bestimmter Grenzen, jenseits derer sie gefährlich, schädlich und selbstzerstörerisch wird; allerdings sind diese Grenzen in der Praxis schwer zu bestimmen und folglich stets umstritten. <font color="purple">Demnach kann die Schleierdebatte im liberalen Bezugsrahmen als Auseinandersetzung um die gerechtfertigten Grenzen der Toleranz gedeutet werden</font>. Diese Deutung nimmt den Schleier als religiöses und kulturelles Symbol ernst, anstatt ihn zu einem ulkigen Kopfschmuck herabzuwürdigen. Die Behauptung, daß Kopftücher im öffentlichen Raum die Grenzen der Toleranz überschritten, kann zweifellos erklären, warum eine Kopfbedeckung zu einer so heiß umstrittenen politischen Angelegenheit wurde. Ob diese Behauptung allerdings überzeugt, ist eine andere Frage. | ||
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− | Eben diese zweite Position wurde im Grundsatz von Elisabeth Badinter vertreten, einer feministischen Autorin und Ehefrau des Justizministers unter Mitterand. Sie war aus den folgenden Gründen gegen eine Tolerierung des Schleiers. Der Schleier sei ein besonderes kulturelles Symbol, nicht anders als der Punk-Stil, der auf eine besondere Jugendkultur verweise. Doch während dieser zweite Stil einen Aufstand gegen elterliche Konventionen und Konformismus anzeige, impliziere der erste die Unterordnung unter eine Familienkultur. Folglich gebe der Punk eine gewisse Unabhängigkeit und Autonomie zu erkennen, während das Anlegen des Schleiers schlicht für blinden Gehorsam stehe; für einen Gehorsam zudem, der den eigenen Aussichten auf Befreiung zuwiderlaufe. Aus diesen Gründen, so Badinter, sollte der Schleier verboten und der Punk zugelassen werden. Dieses Argument ist jedoch nicht akzeptabel. Es setzt das Recht des Staates voraus, symbolische Kleiderordnungen sowohl zu bewerten als auch gegebenenfalls gegen sie vorzugehen, obwohl sich solche Ordnungen der Eingriffsbefugnis eines liberalen Staates prinzipiell entziehen. <font color="purple">Auf einem liberalen Standpunkt verfügen wir nicht über öffentlich einsehbare Gründe, warum die eine Kleiderordnung zulässig und die andere unzulässig sein sollte</font>; unter der Voraussetzung, daß Toleranz die allgemeine Regel für den Umgang mit kulturellen, religiösen oder nonkonformistischen Kleiderordnungen ist, benötigen wir außerordentliche Gründe für eine Begrenzung der Toleranz in besonderen Fällen. | + | ==== Perfektionismus ==== |
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+ | <font color="purple">Das perfektionistische Modell</font> verankert den Wert der Toleranz in der Achtung vor der Autonomie anderer: Eine jede selbstbestimmte Entscheidung verpflichtet uns zur Toleranz, egal, wie sehr wir diese Entscheidung ablehnen. Umgekehrt müssen nicht-autonome Entscheidungen vorausgesetzt, wir können eine solche Differenzierung überhaupt vornehmen unter diesem Vorzeichen nicht automatisch hingenommen werden. Diese Begründung von Toleranz schwankt in zweifacher Hinsicht. Erstens gilt der islamische Schleier, ob zu recht oder zu unrecht, als Symbol für die »Unsichtbarkeit« und Unterordnung der Frauen. Dieser Lesart zufolge ist die Wahl des Schleiers gleichbedeutend mit der Preisgabe der eigenen Freiheit. Selbst wenn es sich dabei um eine freie Entscheidung handelt, so beeinträchtigt sie doch die künftigen Möglichkeiten der Mädchen, frei zu entscheiden. In unserem Fall kommt zweitens hinzu, daß man den Mangel an Autonomie in der Entscheidung der Mädchen auf familiären Druck zurückführen könnte; immerhin läßt sich behaupten, daß religiöse Entscheidungen in frühem Alter überhaupt nicht autonom erfolgen. Hätten wir es mit einer nichtautonomen Wahl zu tun, welche die künftige Unabhängigkeit und Freiheit der Wählenden vereitelte, dann hätte der Staat gute Gründe für eine <font color="purple">paternalistische Einmischung</font>, um die schwache Partei die minderjährigen Mädchen vor elterlichem Zwang zu schützen. Immerhin verminderte ja dieser Zwang die bloße Möglichkeit der Mädchen, zu selbstbestimmten Bürgerinnen heranzuwachsen. <font color="purple">So gesehen steht der wahre Grund der Auseinandersetzung außer Frage: Diese dreht sich um das Problem, ob ein fragwürdiges Verhalten von Minderjährigen hingenommen werden sollte oder nach staatlichem Eingreifen verlangt, um einer gravierenden Verschlechterung ihrer Lebensaussichten entgegenzuwirken</font>. | ||
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+ | :*Das Jugendamt | ||
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+ | Eben diese zweite Position wurde im Grundsatz von Elisabeth Badinter vertreten, einer feministischen Autorin und Ehefrau des Justizministers unter Mitterand. Sie war aus den folgenden Gründen gegen eine Tolerierung des Schleiers. Der Schleier sei ein besonderes kulturelles Symbol, nicht anders als der Punk-Stil, der auf eine besondere Jugendkultur verweise. Doch während dieser zweite Stil einen Aufstand gegen elterliche Konventionen und Konformismus anzeige, impliziere der erste die Unterordnung unter eine Familienkultur. Folglich gebe der Punk eine gewisse Unabhängigkeit und Autonomie zu erkennen, während das Anlegen des Schleiers schlicht für blinden Gehorsam stehe; für einen Gehorsam zudem, der den eigenen Aussichten auf Befreiung zuwiderlaufe. Aus diesen Gründen, so Badinter, sollte <font color="purple">der Schleier verboten und der Punk zugelassen werden</font>. Dieses Argument ist jedoch nicht akzeptabel. Es setzt das Recht des Staates voraus, symbolische Kleiderordnungen sowohl zu bewerten als auch gegebenenfalls gegen sie vorzugehen, obwohl sich solche Ordnungen der Eingriffsbefugnis eines liberalen Staates prinzipiell entziehen. <font color="purple">Auf einem liberalen Standpunkt verfügen wir nicht über öffentlich einsehbare Gründe, warum die eine Kleiderordnung zulässig und die andere unzulässig sein sollte</font>; unter der Voraussetzung, daß Toleranz die allgemeine Regel für den Umgang mit kulturellen, religiösen oder nonkonformistischen Kleiderordnungen ist, benötigen wir außerordentliche Gründe für eine Begrenzung der Toleranz in besonderen Fällen. | ||
Allgemein gesagt: Die paternalistische Argumentationslinie gegen das Kopftuch an Schulen ist zutiefst fragwürdig. Minderjährige unterliegen per definitionem der Entscheidungsbefugnis ihrer Familien in Fragen der Sozialisation, der Kultur und der Erziehung. Der liberaldemokratische Staat darf seinen eigenen Regeln zufolge nur dann eingreifen, wenn eine klare Evidenz für die Schädigung einer anderen Person oder der Gesellschaft im ganzen gegeben ist. Es ist jedoch alles andere als evident, daß durch das Tragen des hijab mehr Schaden verursacht wird als etwa durch die Entscheidung, einen zehnjährigen Jungen auf ein katholisches Seminar zu schicken. Immerhin spricht vieles für die Vermutung, daß eine große Zahl von Jungen und Mädchen, Männern und Frauen in der Lage waren, sowohl katholischen Seminaren als auch den Regeln des hijab-Tragens nach eigenem Willen den Rücken zu kehren. In dieser Hinsicht mutet das Argument, das auf die Unterdrückung der Frauen abhebt, ziemlich schwächlich an. Nicht anders als religiöse Überzeugungen sollten auch Autonomie und Befreiung nicht erzwungen werden, und dies sowohl aus prinzipiellen Gründen als auch aus Gründen der Unwirksamkeit des Zwanges in bezug auf solche Zwecke. Schlußendlich würde die Rechtfertigung eines paternalistischen Vorgehens gegen den hijab den Weg für ein sehr viel breiteres Spektrum an staatlichen Eingriffen öffnen, als wir hinzunehmen bereit sind. | Allgemein gesagt: Die paternalistische Argumentationslinie gegen das Kopftuch an Schulen ist zutiefst fragwürdig. Minderjährige unterliegen per definitionem der Entscheidungsbefugnis ihrer Familien in Fragen der Sozialisation, der Kultur und der Erziehung. Der liberaldemokratische Staat darf seinen eigenen Regeln zufolge nur dann eingreifen, wenn eine klare Evidenz für die Schädigung einer anderen Person oder der Gesellschaft im ganzen gegeben ist. Es ist jedoch alles andere als evident, daß durch das Tragen des hijab mehr Schaden verursacht wird als etwa durch die Entscheidung, einen zehnjährigen Jungen auf ein katholisches Seminar zu schicken. Immerhin spricht vieles für die Vermutung, daß eine große Zahl von Jungen und Mädchen, Männern und Frauen in der Lage waren, sowohl katholischen Seminaren als auch den Regeln des hijab-Tragens nach eigenem Willen den Rücken zu kehren. In dieser Hinsicht mutet das Argument, das auf die Unterdrückung der Frauen abhebt, ziemlich schwächlich an. Nicht anders als religiöse Überzeugungen sollten auch Autonomie und Befreiung nicht erzwungen werden, und dies sowohl aus prinzipiellen Gründen als auch aus Gründen der Unwirksamkeit des Zwanges in bezug auf solche Zwecke. Schlußendlich würde die Rechtfertigung eines paternalistischen Vorgehens gegen den hijab den Weg für ein sehr viel breiteres Spektrum an staatlichen Eingriffen öffnen, als wir hinzunehmen bereit sind. |
Version vom 16. Juni 2006, 06:29 Uhr
Anna E. Galleotti: Neubegründung liberaler Toleranz |
1. Die »Affaire du foulard« und liberale Toleranz |
2. Islamische Symbole und die Trennung von Staat und Kirche |
3. Eine Neubeschreibung des Problems |
Inhaltsverzeichnis
1
Die folgende lange Geschichte begann im Oktober 1989 im französischen Creil, als drei französische Mädchen islamischen Glaubens die Schule mit der traditionellen islamischen Kopfbedeckung (dem hijab) betraten. Ihr Auftreten löste sofort eine Kontroverse aus: Die Schulleitung forderte die Mädchen auf, ihre Kopfbedeckungen abzulegen und sich wie alle anderen Schüler zu kleiden; die Mädchen, die von ihren Eltern und der islamischen Gemeinschaft unterstützt wurden, weigerten sich und wurden daraufhin der Schule verwiesen. Der Fall wurde publik und im ganzen Land wie auch jenseits der Grenzen ausführlich diskutiert. Bald ereignete sich ähnliches an anderen staatlichen Schulen. In diesem Stadium der Auseinandersetzung wandte sich der sozialistische Minister Lionel Jospin an den Conseil d' Etat (den Staatsrat), um klare Richtlinien für das gesamte Schulsystem festlegen zu können. Der Conseil nahm sich der Frage im November 1989 an und urteilte, daß französische Schüler das Recht hätten, ihren religiösen Glauben in öffentlichen Schulen auszudrücken, solange sie die Freiheiten anderer respektierten und solange ihre Bekundungen den normalen Unterricht nicht behinderten. Obgleich daraufhin die Mädchen mit ihren islamischen Schleiern wieder in die Schule aufgenommen wurden, sah die Rechtsentscheidung für Toleranz eher nach einem de facto-Kompromiß aus als nach einer prinzipiengeleiteten Überlegung. Dieser Eindruck wurde verstärkt durch eine (restriktive) Neuauslegung der Entscheidung des Conseil d' Etat, die der neue konservative Erziehungsminister Franwis Bayrou in einer offiziellen Weisung an alle Leiter öffentlicher Schulen vom September 1994 vornahm. Ohne die islamischen Schleier ausdrücklich zu erwähnen, betonte der Minister, daß nur dezente und moderate religiöse Symbole an Schulen geduldet werden könnten. Besonders auffällige und provokative Symbole seien verboten, da sie auf Versuche der Bekehrung und der Diskriminierung unter den Schülern hindeuteten. Die naheliegende Lesart dieser Direktive war das Verbot des islamischen Schleiers, der ob seiner Sichtbarkeit als widerspenstig und provokativ erscheinen kann, während das vertrautere christliche Kreuz und die moderate jüdische Kippa als dezentere Symbole in Schulen toleriert werden sollten. Inzwischen hielt die Kontroverse über die Hinnahme des Schleiers in Frankreich an (begleitet von einer Duldung des hijab in vielen Schulen) und fand ihren Weg auch in andere europäische Länder, in denen ebenfalls die moslemische Minderheit anwächst und die gleichen Probleme aufkommen.
Meines Erachtens besteht der Hauptgrund dafür, daß dieser Fall sich als so sperrig erweist, nicht darin, wie einige liberale oder linke Intellektuelle behauptet haben, daß der islamische Schleier ein Zeichen des religiösen Fundamentalismus und der Unterdrückung von Frauen ist; und auch nicht darin, daß er westliche Vorurteile und französischen Chauvinismus gegenüber anderen Kulturen offenbart, wie einige radikale Postmodernisten zu glauben belieben. Das wahre Problem ist, daß sich die traditionellen liberalen Grundlagen der Toleranz als unzureichend erweisen, das Wesen und die Brisanz dieses Konfliktes zu erklären bzw. ihn beizulegen. Wenn Toleranz in liberalen Demokratien wie Frankreich ein grundlegendes Prinzip ist, das alle persönlichen Unterschiede und Besonderheiten der Religion, der Ethik und der Lebensstile zuläßt, soweit keine dritten Personen geschädigt werden, dann scheint das Tragen von Kopftüchern selbstverständlich geduldet werden zu müssen. Warum aber haben Kopftücher an Schulen dann überhaupt ein Toleranzproblem aufgeworfen? In einem liberalen Deutungsrahmen läßt sich eine solch hartnäckige Auseinandersetzung allein mit dem Vorliegen einer fundamentalistischen Bedrohung, mit der Verteidigung der Frauenrechte oder mit einem anderen Anliegen erklären, das eine nichttolerante Haltung zu rechtfertigen vermag. Doch diese überkommenen Auffassungen von Toleranz und ihren notwendigen Begrenzungen sind zu revidieren, da sie Toleranz jeweils auf eine falsche Grundlage stellen. Was not tut, ist eine Rekonzeptualisierung liberaler Toleranz auf der Basis der richtigen Gründe. Dies will ich im folgenden Schritt für Schritt darlegen.
- Dieses Problem "dürfte es gar nicht geben". Es verweist auf unausgesprochene Voraussetzungen des westlichen liberalen Konsensus. Das wird an der Unverhältnismäßigkeit der Begründungen für das Schleierverbot schnell sichtbar.
2
Im Lichte der gebräuchlichsten Toleranzvorstellung, die ich als »naive liberale Sichtweise« bezeichnen möchte, erscheint die Kopftuchaffäre jedenfalls solange unerklärlich, wie man keine rassistischen und chauvinistischen Einstellungen auf seiten der Schulleitung unterstellt. Die naive liberale Sichtweise, derzufolge ein jeder die Freiheit hat, seinen Idealen gemäß zu leben, sieht allein in der Schädigung anderer einen guten Grund zur Begrenzung der Toleranz. Kopftücher, oder auch ein Tschador, schädigen keine dritte Partei, und die Entscheidung, ein solches Tuch zu tragen, fällt eindeutig in die Domäne der privaten Freiheit. Diese vereinfachende Deutung verschleiert jedoch den wahren Grund der Auseinandersetzung. Eine solche falsche Begründung der Toleranz läßt sich auf die religiösen und kulturellen Bedeutungsgehalte des islamischen Schleiers nicht ein und stellt diesen mit irgendwelchen extravaganten oder ungewöhnlichen Kleidungsstücken auf eine Stufe. Auf der Grundlage dieser Fehldeutung kann die Toleranz weder den Kritikern noch den drei Mädchen, ihren Familien und ihrer Gemeinschaft als einleuchtende Lösung erscheinen. Da die symbolische Bedeutung der öffentlichen Anerkennung von Unterschieden bei der Wahl der toleranten Lösung keine Rolle gespielt hat, wurde dem Anspruch der Mädchen nicht wirklich entsprochen. Der Schulleitung ist sehr wohl bewußt, daß das islamische Kopftuch etwas anderes ist als ein ulkiger Hut. Gleichzeitig wollten die islamischen Mädchen nicht als Clowns anerkannt werden, sondern als islamische Schülerinnen, d.h. als Schülerinnen mit einer besonderen religiösen und kulturellen Identität. Der islamische Schleier ist das religiöse und kulturelle Symbol einer wachsenden Minderheit, die westliche Demokratien beunruhigt, und dies teilweise aufgrund von Vorurteilen und teilweise aus guten Gründen. Der Schleier wird gerade um seiner symbolischen Bedeutung willen getragen und bekämpft; als ulkige Kopfbedeckung könnte er keine ernsten Kontroversen auslösen. Ein ulkiger Hut mag hingenommen oder verboten werden, je nachdem, wie weltoffen oder starr die Lehrer und Rektoren jeweils eingestellt sind. In jedem Fall würde die Angelegenheit nicht über die Schulmauern hinausdringen; allerhöchstens gäbe sie Anlaß zu lokalem Klatsch und Tratsch.
- zur Erinnerung: noch 1960 waren in Provinzgymnasien Hosen für Mädchen verboten
- Punks, bauchfrei?
- dem Anspruch entsprochen? Worin besteht der? In Frieden gelassen oder akzeptiert zu werden?
- Zeichen besitzen eine logisch-soziale "Infrastruktur", vgl. zum Beispiel "18", "28", "88".
3
Liberale Theorien der Toleranz sind indes anspruchsvoller, als die naive Sichtweise suggeriert. Sowohl in ihrer perfektionistischen als auch in ihrer neutralistischen Spielart verbleibt die Wertschätzung liberaler Toleranz innerhalb bestimmter Grenzen, jenseits derer sie gefährlich, schädlich und selbstzerstörerisch wird; allerdings sind diese Grenzen in der Praxis schwer zu bestimmen und folglich stets umstritten. Demnach kann die Schleierdebatte im liberalen Bezugsrahmen als Auseinandersetzung um die gerechtfertigten Grenzen der Toleranz gedeutet werden. Diese Deutung nimmt den Schleier als religiöses und kulturelles Symbol ernst, anstatt ihn zu einem ulkigen Kopfschmuck herabzuwürdigen. Die Behauptung, daß Kopftücher im öffentlichen Raum die Grenzen der Toleranz überschritten, kann zweifellos erklären, warum eine Kopfbedeckung zu einer so heiß umstrittenen politischen Angelegenheit wurde. Ob diese Behauptung allerdings überzeugt, ist eine andere Frage.
- Im Hinblick auf "88" ist die Toleranzüberschreitung nicht von vornherein absurd. Wo liegen die Kriterien für Erlaubnisse und Verbote?
Perfektionismus
Das perfektionistische Modell verankert den Wert der Toleranz in der Achtung vor der Autonomie anderer: Eine jede selbstbestimmte Entscheidung verpflichtet uns zur Toleranz, egal, wie sehr wir diese Entscheidung ablehnen. Umgekehrt müssen nicht-autonome Entscheidungen vorausgesetzt, wir können eine solche Differenzierung überhaupt vornehmen unter diesem Vorzeichen nicht automatisch hingenommen werden. Diese Begründung von Toleranz schwankt in zweifacher Hinsicht. Erstens gilt der islamische Schleier, ob zu recht oder zu unrecht, als Symbol für die »Unsichtbarkeit« und Unterordnung der Frauen. Dieser Lesart zufolge ist die Wahl des Schleiers gleichbedeutend mit der Preisgabe der eigenen Freiheit. Selbst wenn es sich dabei um eine freie Entscheidung handelt, so beeinträchtigt sie doch die künftigen Möglichkeiten der Mädchen, frei zu entscheiden. In unserem Fall kommt zweitens hinzu, daß man den Mangel an Autonomie in der Entscheidung der Mädchen auf familiären Druck zurückführen könnte; immerhin läßt sich behaupten, daß religiöse Entscheidungen in frühem Alter überhaupt nicht autonom erfolgen. Hätten wir es mit einer nichtautonomen Wahl zu tun, welche die künftige Unabhängigkeit und Freiheit der Wählenden vereitelte, dann hätte der Staat gute Gründe für eine paternalistische Einmischung, um die schwache Partei die minderjährigen Mädchen vor elterlichem Zwang zu schützen. Immerhin verminderte ja dieser Zwang die bloße Möglichkeit der Mädchen, zu selbstbestimmten Bürgerinnen heranzuwachsen. So gesehen steht der wahre Grund der Auseinandersetzung außer Frage: Diese dreht sich um das Problem, ob ein fragwürdiges Verhalten von Minderjährigen hingenommen werden sollte oder nach staatlichem Eingreifen verlangt, um einer gravierenden Verschlechterung ihrer Lebensaussichten entgegenzuwirken.
- Das Jugendamt
- Die Mühl-Kommune
Eben diese zweite Position wurde im Grundsatz von Elisabeth Badinter vertreten, einer feministischen Autorin und Ehefrau des Justizministers unter Mitterand. Sie war aus den folgenden Gründen gegen eine Tolerierung des Schleiers. Der Schleier sei ein besonderes kulturelles Symbol, nicht anders als der Punk-Stil, der auf eine besondere Jugendkultur verweise. Doch während dieser zweite Stil einen Aufstand gegen elterliche Konventionen und Konformismus anzeige, impliziere der erste die Unterordnung unter eine Familienkultur. Folglich gebe der Punk eine gewisse Unabhängigkeit und Autonomie zu erkennen, während das Anlegen des Schleiers schlicht für blinden Gehorsam stehe; für einen Gehorsam zudem, der den eigenen Aussichten auf Befreiung zuwiderlaufe. Aus diesen Gründen, so Badinter, sollte der Schleier verboten und der Punk zugelassen werden. Dieses Argument ist jedoch nicht akzeptabel. Es setzt das Recht des Staates voraus, symbolische Kleiderordnungen sowohl zu bewerten als auch gegebenenfalls gegen sie vorzugehen, obwohl sich solche Ordnungen der Eingriffsbefugnis eines liberalen Staates prinzipiell entziehen. Auf einem liberalen Standpunkt verfügen wir nicht über öffentlich einsehbare Gründe, warum die eine Kleiderordnung zulässig und die andere unzulässig sein sollte; unter der Voraussetzung, daß Toleranz die allgemeine Regel für den Umgang mit kulturellen, religiösen oder nonkonformistischen Kleiderordnungen ist, benötigen wir außerordentliche Gründe für eine Begrenzung der Toleranz in besonderen Fällen.
Allgemein gesagt: Die paternalistische Argumentationslinie gegen das Kopftuch an Schulen ist zutiefst fragwürdig. Minderjährige unterliegen per definitionem der Entscheidungsbefugnis ihrer Familien in Fragen der Sozialisation, der Kultur und der Erziehung. Der liberaldemokratische Staat darf seinen eigenen Regeln zufolge nur dann eingreifen, wenn eine klare Evidenz für die Schädigung einer anderen Person oder der Gesellschaft im ganzen gegeben ist. Es ist jedoch alles andere als evident, daß durch das Tragen des hijab mehr Schaden verursacht wird als etwa durch die Entscheidung, einen zehnjährigen Jungen auf ein katholisches Seminar zu schicken. Immerhin spricht vieles für die Vermutung, daß eine große Zahl von Jungen und Mädchen, Männern und Frauen in der Lage waren, sowohl katholischen Seminaren als auch den Regeln des hijab-Tragens nach eigenem Willen den Rücken zu kehren. In dieser Hinsicht mutet das Argument, das auf die Unterdrückung der Frauen abhebt, ziemlich schwächlich an. Nicht anders als religiöse Überzeugungen sollten auch Autonomie und Befreiung nicht erzwungen werden, und dies sowohl aus prinzipiellen Gründen als auch aus Gründen der Unwirksamkeit des Zwanges in bezug auf solche Zwecke. Schlußendlich würde die Rechtfertigung eines paternalistischen Vorgehens gegen den hijab den Weg für ein sehr viel breiteres Spektrum an staatlichen Eingriffen öffnen, als wir hinzunehmen bereit sind.
Fassen wir diese Argumente zusammen, so zeigt sich, daß ein Verbot des Schleiers zur Verteidigung der künftigen Autonomie der Mädchen, die von kulturellem Zwang in ihren Familien bedroht sind, aus einer Reihe von Gründen ungerechtfertigt ist. Erstens sind solche Maßnahmen unfair, denn die paternalistischen Eingriffe richten sich nicht gegen vergleichbare familiäre Entscheidungen zur religiösen und kulturellen Erziehung, wenn diese von Angehörigen der Mehrheit getroffen werden. Zweitens sind sie unangemessen, denn wir haben keinen Grund zu glauben, daß solche Eingriffe dem erklärten Zweck der Befreiung von einer unterdrückerischen Kultur zugute kommen. Und schließlich sprechen pragmatische Gründe gegen sie, denn sie würden die Reichweite möglicher Regierungseingriffe über jede in liberalen Demokratien akzeptable Schwelle hinaus vergrößern.
Anna E. Galleotti: Neubegründung liberaler Toleranz |
1. Die »Affaire du foulard« und liberale Toleranz |
2. Islamische Symbole und die Trennung von Staat und Kirche |
3. Eine Neubeschreibung des Problems |