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* Die Praktiken der Machtausübung sind vielfältig und detailliert. Hervorzuheben ist im gegebenen Zusammenhang die Staatsmacht.
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* Ein Verfassungsstaat enthält Vorkehrungen zur rechtlichen Gleichstellung aller in ihm auftretenden Personengruppen
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* Die Verfassung ist ein Rahmen, innerhalb dessen Gesetze entwickelt und eingehalten/eingeklagt werden.
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** Der Rahmen ist den Gesetzen gegenüber neutral, seinerseits aber sozio-historisch geprägt.
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** Verfassungskonforme Gesetze können/dürfen (im liberalen Rechtsstaat) nicht diskriminieren.
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** Die ''Anwendung'' von Gesetzen hat einen Toleranzspielraum. Das ist ein Sinn von "Toleranz", der mit politischer Toleranz nur am Rand zu tun hat.
 
   
 
   
* Ein Verfassungsstaat enthält Vorkehrungen zur rechtlichen Gleichstellung aller in ihm auftretenden Personengruppen
 
  
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==== Wahrheit und Macht ====
  
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* Die Divergenz von Argumentationsketten (als Indikator divergenter Lebensweisen) gerät in das Spannungsfeld der politischen Machtausübung.
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* Die Regeln der Wahrheitsfindung sind den Diskursen vorgegeben. Wenn sie übertrumpft werden, wird Wahrheit eine Machtstrategie.
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* Davon unterscheiden sich die Regeln der ''politischen Durchsetzung'' von Wahrheiten.
  
 
=== Anerkennung ===
 
=== Anerkennung ===

Version vom 7. Februar 2006, 13:53 Uhr

Zwischenbilanz Ende Wintersemester 2005/06 --anna 12:04, 7. Feb 2006 (CET)

(Die Version vom November 2005 findet sich hier.


Toleranz im Dreieck von Wahrheit - Herrschaft - Anerkennung

Wahrheit

  • Standpunkte sind Momentaufnahmen in Argumentationszusammenhängen. Sie werden durch Gründe gestützt.
  • Behauptungen können einer bipolaren Logik unterliegen, oder in komplizierterer Weise aufeinander bezogen sein
    • Das Negationszeichen wird sehr unterschiedlich verwendet
  • Behauptungsketten manifestieren die Praxis des Begründens für eine soziale Gruppe
    • Sie lassen inhaltliche Variationen zu, aber sie operieren mit einem gemeinsamen Begriff von "Grund".
  • "Fremde Gründe" sind an einer sozialen Gruppe beobachtete Sprachstrategien, denen der Status von Argumentationen zugestanden wird, ohne (von Seiten der Betrachterinnen) überzeugend einlösbar zu sein.
    • Es sind stellenweise Gründe honoris causa. Sie sind - wiederum seitens der Betrachtung - nicht verdient.
  • Wittgensteins Hasenente: wer den Hasen, nicht aber die Ente sieht, kann die Darlegung der Gegenposition nur als fremde Gründe auffassen.
    • Die Situation spiegelt sich sprachlich : keine' Ente/unter einem anderen Gesichtspunkt eine Ente.
    • Hier beginnt eine Folge von Sprachebenen, die eigens zu diskutieren ist.

Macht

  • Die Praktiken der Machtausübung sind vielfältig und detailliert. Hervorzuheben ist im gegebenen Zusammenhang die Staatsmacht.
  • Ein Verfassungsstaat enthält Vorkehrungen zur rechtlichen Gleichstellung aller in ihm auftretenden Personengruppen
  • Die Verfassung ist ein Rahmen, innerhalb dessen Gesetze entwickelt und eingehalten/eingeklagt werden.
    • Der Rahmen ist den Gesetzen gegenüber neutral, seinerseits aber sozio-historisch geprägt.
    • Verfassungskonforme Gesetze können/dürfen (im liberalen Rechtsstaat) nicht diskriminieren.
    • Die Anwendung von Gesetzen hat einen Toleranzspielraum. Das ist ein Sinn von "Toleranz", der mit politischer Toleranz nur am Rand zu tun hat.


Wahrheit und Macht

  • Die Divergenz von Argumentationsketten (als Indikator divergenter Lebensweisen) gerät in das Spannungsfeld der politischen Machtausübung.
  • Die Regeln der Wahrheitsfindung sind den Diskursen vorgegeben. Wenn sie übertrumpft werden, wird Wahrheit eine Machtstrategie.
  • Davon unterscheiden sich die Regeln der politischen Durchsetzung von Wahrheiten.

Anerkennung

Wahrheit und Anerkennung

Macht und Anerkennung

Beispiele




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