Prüfungsmodalitäten (Franz Martin Wimmer): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Februar 2010, 19:15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Mündliche Prüfungen über Vorlesungen können jeweils in der Sprechstunde [1] abgelegt werden. Voranmeldung per e-mail: franz.martin.wimmer@univie.ac.at
Ausweiskontrolle:
Für schriftliche Prüfungen besteht Ausweispflicht gemäß der Satzung der Universität Wien, worauf die Studienprogrammleitung Philosophie mit Schreiben vom 14. Juni 2006 hingewiesen hat:
"... werden alle Lehrenden ersucht, bei schriftlichen Prüfungen eine Ausweiskontrolle vorzunehmen (Studierendenausweis, amtlicher Lichtbildausweis) Bei Abgabe der Prüfungsbögen sind die Studierenden aufzufordern, sich auszuweisen.
Die Pflicht des/der Studierenden, sich auszuweisen ist im ersten Abschnitt § 10 (1) der Satzung der Universität Wien verankert:
Die Prüferin oder der Prüfer hat sich in geeigneter Weise von der Identität der oder des Studierenden zu überzeugen. Die oder der Studierende ist verpflichtet, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.
Die Studienprogrammleitung Philosophie bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist um eine faire Leistungsbeurteilung sicherzustellen."
Da die Möglichkeit einer Erschleichung eines Zeugnisses auch bei mündlichen Prüfungen nicht auszuschließen ist, werde ich eine solche Ausweiskontrolle auch hierbei durchführen, sofern Studierende mir nicht persönlich bekannt sind.