Grenzfall von Erkenntnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ist auch Hegels Ansicht. Die Sicherheit, die einfach auf Sinneswahrnehmungen gründet, ist gänzlich abstrakt. Sie ist  unwiderlegbar, weil sie sich auf keine Debatten einläßt. Die Frage ist dann, wie die Auseinandersetzung überhaupt ins Spiel kommt. Darauf hat Hegel eine auf den ersten Blick verwunderliche Antwort:
 
Das ist auch Hegels Ansicht. Die Sicherheit, die einfach auf Sinneswahrnehmungen gründet, ist gänzlich abstrakt. Sie ist  unwiderlegbar, weil sie sich auf keine Debatten einläßt. Die Frage ist dann, wie die Auseinandersetzung überhaupt ins Spiel kommt. Darauf hat Hegel eine auf den ersten Blick verwunderliche Antwort:
 
  
 
::Eine wirkliche sinnliche Gewissheit ist nicht nur diese reine Unmittelbarkeit, sondern ein ''Beispiel'' derselben. (PhdG S??)
 
::Eine wirkliche sinnliche Gewissheit ist nicht nur diese reine Unmittelbarkeit, sondern ein ''Beispiel'' derselben. (PhdG S??)
 
  
 
Inwiefern ist die dargestellte äußerste Abstraktheit zugleich eine Konkretion? Das klingt paradox. ''Beispiele der Unmittelbarkeit'' verleihen der sinnlichen Gewissheit die "Griffigkeit", die sie zur weiteren Entwicklung brauchen.
 
Inwiefern ist die dargestellte äußerste Abstraktheit zugleich eine Konkretion? Das klingt paradox. ''Beispiele der Unmittelbarkeit'' verleihen der sinnlichen Gewissheit die "Griffigkeit", die sie zur weiteren Entwicklung brauchen.

Version vom 26. Juni 2005, 13:04 Uhr

Die erste Charakteristik, die Hegel von der "sinnlichen Gewissheit" gibt, unterschreitet (bzw. überschreitet) den Spielraum von Erkenntnis. Was wir sinnlich wahrnehmen unterliegt keinem Zweifel. Eigentlich kann darüber nicht diskutiert werden. Das Motiv ist weithin bekannt: Was die direkte Einwirkung der Umwelt auf die Sinne angeht, ist die betreffende Person umstandslos die letzte Instanz der Behauptung. "Es ist so, weil ich es so sehe/höre/schmecke." Hegel weist darauf hin, dass in dieser Konstellation ein "reines" Ich einem "reinen" dieses da gegenübersteht.

"Hier steht ein Tisch; ich kann ihn sehen und berühren." "Die Sonne scheint, da gibt es keine Frage." Solche Sätze spielen eine eigentümliche Doppelrolle. Sie sehen aus wie Behauptungen - aber sie lassen sich nicht widerlegen. Normalerweise hängen Feststellungen an Gründen, die für sie angeführt werden können. Das scheint in diesem Fall überflüssig zu sein. Woher erhalten sie dann ihr Gewicht? Es kann nur an unserer Bereitschaft liegen, unter bestimmten Bedingungen das gewöhnliche Prüfverfahren auszusetzen.

Der Regelfall kann das nicht sein, sonst ließen sich Erkenntnisansprüche nicht diskutieren. Dazu sind Gründe und Gegengründe nötig. Die sinnliche Gewissheit bezeichnet man häufig als Fundament des Wissens, die beschriebene Fraglosigkeit erklärt ihre Sonderstellung. Sie hat den folgenden Mangel: ohne einen Aufbau ist das Fundament kein Fundament. Ohne Argumentationsverläufe läßt sich der Wissensanspruch der Ausgangsposition nicht erklären.

Das ist auch Hegels Ansicht. Die Sicherheit, die einfach auf Sinneswahrnehmungen gründet, ist gänzlich abstrakt. Sie ist unwiderlegbar, weil sie sich auf keine Debatten einläßt. Die Frage ist dann, wie die Auseinandersetzung überhaupt ins Spiel kommt. Darauf hat Hegel eine auf den ersten Blick verwunderliche Antwort:

Eine wirkliche sinnliche Gewissheit ist nicht nur diese reine Unmittelbarkeit, sondern ein Beispiel derselben. (PhdG S??)

Inwiefern ist die dargestellte äußerste Abstraktheit zugleich eine Konkretion? Das klingt paradox. Beispiele der Unmittelbarkeit verleihen der sinnlichen Gewissheit die "Griffigkeit", die sie zur weiteren Entwicklung brauchen.


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