Heimkinder (JsB): Unterschied zwischen den Versionen
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Nach § 34 ist Heimerziehung „Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kindern und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie | Nach § 34 ist Heimerziehung „Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kindern und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie | ||
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Version vom 12. Juni 2007, 10:19 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Heimkinder
Definition Heimkinder
Mit dem Begriff Heimkinder sind Kinder und Jugendliche gemeint, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Gewalttätigkeit der Eltern, Verwahrlosung, …) nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können oder wollen. „Das Heim soll ihnen helfen, ihre Problemlagen, die in der Interaktion mit ihrem sozialen Umfeld entstanden, zu bewältigen, sich den gesellschaftlichen Sozialisationszielen besser anzunähern, Defizite, die aus sozialer Benachteiligung resultiert, möglichst auszugleichen und die Fähigkeit zur sozialen Kompetenz zu entwickeln.“ (Baas 1986, S. 2)
Wie man bei Mehringer lesen kann, ist das Wort Heimkinder eigentlich ein Widerspruch in sich selbst, da es sich um Kinder handelt die kein Heim haben. Die Geschichte der Heimerziehung zeigt jedoch, dass sie auf dem besten Weg ist, Kindern wirklich ein „Heim“ zu bieten.
Geschichte der Heimerziehung
Im Altertum spielt die Heimerziehung keine Rolle, in der Literatur ließt man immer wieder von Kinderopfern oder von lästigen Kindern die einfach ausgesetzt werden. Mit dem Christentum kam es zu einer Wendung. Es wurde selbstverständlich für arme Kinder zu sorgen, jedoch hielt diese Aufwertung nicht lange, bald gab es wieder verwaiste und verlassene Kindern. 787 wurde vom Bischof von Mailand das erste Findelhaus gegründet. Da Fischer immer wieder Kinderleichen aus dem Wasser holten, verordnete Papst Leo, dass Kindern Asyl gegeben werden muss. „Bald wird dann von der Einrichtung der sogenannten Drehlade berichtet: das waren muldenförmige Ablagestellen an Kirchen und Klostermauern, in die man anonym ein Neugeborenes legen konnte; der Behälter konnte nach innen gedreht werden, das Kind im Kloster aufgenommen und großgezogen werden.“ (Mehringer 1994, S. 17) Durch diese Maßnahme der Kirche kommt es zu weniger Kindermorden. 1649 verwies Johannes Justus Winkelmann in seiner pädagogischen Schrift „Einfältiges Denken“ darauf, dass arme Kinder mehr als Almosen brauchen. Er verlangt nach Schulen um Waisen von der Straße zu holen um ihnen das Wort Gottes, Tugend, Recht und Ehre zu lehren, um zu verhindern, dass sie Diebe oder Mörder werden. Ende des 17. und 18. Jahrhunderts entstanden die ersten Waisenhäuser in Deutschland, die Zustände in diesen Anstalten waren schrecklich, jedoch überlebten die Kinder wenigstens. Zu dieser Zeit wurde Not und Armut der Kirche überlassen. „Die pietistische Pädagogik war gekennzeichnet von dem Prinzip der Zucht, der Behütung, der „Brechung des verderblichen Eigenwillens“, während die uns heute so wichtigen positiven Elemente wie Spiel, Spontaneität, Freude sehr zurückgedrängt wurden“ (Mehringer 1994, S. 18) In den Anstalten wurden nur Kinder lutherischer Konfession und ehelicher Geburt aufgenommen. Kinder mit unehelichen Eltern oder von „Diebs- und Räubergesindel“ wurden abgelehnt. Die Hauptaufgabe für Kinder die in einer Anstalt aufgenommen wurde, war es in Fabriken zu arbeiten. Zu Essen gab es Suppe und Brot, die hygienischen Bedingungen waren eine Katastrophe, dadurch hatten die Kinder viele Krankheiten und starben häufig. Ende des 18. Anfang des 19. Jahrhunderts kam es zum „Waisenhausstreit“. Die Kritik an den Anstalten wurde so laut, dass sie geschlossen wurden. Die Kinder wurden bei Familien untergebracht, jedoch sahen diese meistens nur den „Arbeitswert des Kindes“. Wenn das Kind nicht die gewünschte Leistung lieferte, wurde es zurückgebracht und in einigen Fällen musste es aus der Familie wieder zurückgeholt werden. Da die Unterbringung in den Familien nicht die ideale war, ging der „Waisenhausstreit“ weiter. Der Ruf nach besseren Waisenhäusern wurde lauter und viele Veränderungen besprochen. Z.B. wurde von ausreichender Ernährung gesprochen, jedes Kind sollte sein eigenes Bett bekommen, die Arbeitsstunden sollten auf 3 oder 4 Stunden heruntergesetzt werden. Weiters soll es jeden Tag Gymnastik für die Kinder geben, zur Förderung ihrer Gesundheit. „Ein Gutachten zum Waisenhausstreit aus dem Jahr 1795 endet mit der Bemerkung, Familienpflege der Waisen sei doch nach Möglichkeit vorzuziehen (…). Der Waisenhausstreit hatte sicher eine belebende Wirkung auf die Entwicklung der Anstalten. Die Frage „Anstalt oder Familie“ bleibt weiter bestehen – und sie besteht auch heute noch, wenn auch mit ganz anderen Bildern. (…) Es geht gar nicht darum, ob „die“ Heimerziehung oder „die“ Familienpflege besser ist; es geht jeweils um ein Kind und um die Frage, wie man ihm am besten helfen kann.“ (Mehringer 1994, S. 23) Auch im 19 Jahrhundert hat sich die Situation der Heimkinder nicht verbessert, es kam durch die Industrialisierung eher zu Rückschritten. Reformen und Veränderungen waren an einzelne Personen gebunden und kamen und gingen mit ihnen. Einer der wichtigsten Vertreter war Heinrich Pestalozzi (1746 – 1827). Von ihm stammt auch das erste literarische Beispiel für menschliche Heimpädagogik („Brief über meinen Aufenthalt in Stanz“)
Weiter wichtige Vertreter einer menschlichen Heimpädagogik waren:
- W. von Türk
- Don Bosco
- Chr. H. Zeller
- J. H. Wickern
- Johann Baptist Hirscher
1883 gründete der Arzt Max Taube das Amt des „Ziehkinderarztes“ in Leipzig und bietet damit den Beginn der Amtsvormundschaft und der Sorge für uneheliche Kinder. Im 19 Jahrhundert gründete Dr. Thomas John Barnardo in England das Kinderrettungswerk. Er fühlte sich aufgrund seines christlich – anglikanischen Glaubens verpflichtet heimatlosen Kindern in London zu helfen. Er „erbettelte“ bei wohlhabenden Menschen Geld und errichtete damit Unterkünfte. „Vorläufig aufgenommen wurde jedes Kind, jeder Jugendliche, der es nötig hatte. Wenn sich völlige Verlassenheit herausstellte, wurde es endgültig aufgenommen." (Mehringer 1994, S.25)
Unterstützt wurde Barnardo bald vom Abgeordneten Grafen Shaftesbury, er setzte 1860 das 10 Stunden Gesetz durch. Kinder durften nun nicht mehr als 10 Stunden in Baumwollspinnerein arbeiten. Durch die Mechanisierung war nicht mehr so viel Körperkraft nötig, deswegen wurden Kinder ab dem 5 Lebensjahr in die Fabriken geschickt um zu Arbeiten. Durch die viele Arbeit und die schlechten Bedingungen wurden die Kinder krank und starben bald, dies störte keinen, da es genug Nachschub gab. Eltern und auch Kirchenoberhäupter verkauften die Kinder regelrecht. Dr. Barnardo versuchte so viele Kinder wie möglich davor zu retten. „Er errichtete Anstalten, bevorzugte aber immer mehr die Unterbringung der Kinder in Familien und schuf dafür eine sehr differenzierte Organisation. Besonders aktiv betrieb er schließlich seine „industrial brigades“, um den Jugendlichen zu helfen, dass sie durch Arbeit auf eigene Füße kamen.“ (Mehringer 1994, S. 26) Die Buben gingen zur Schule und arbeiteten in allen möglichen Werkstätten; mit dem Ziel aus ihnen Handwerker zu machen. Mädchen waren in sogenannten „homes“ untergebracht und wurden auf Dienste in besseren Kreisen vorbereitet. Wichtig war für Dr. Barnardo (1880!), dass jedes Kind beim Eintritt und später fotografiert wurde. Mit diesen „Vorher – Nachher – Bildern“ machte er Werbung für sein Kinderrettungswerk. Noch eine Neuerung kam von Dr. Barnardo: „Jeder Aufseher oder Meister, sei er, wer er wolle, der Hand oder Fuß gegen eine Knaben im Haus erhebt, wird unverzüglich entlassen. Alle Meister und Lehrer mögen sich gegenwärtig halten, daß das Gesetz der Liebe im Haus regieren muß.“ (Mehringer 1994, S. 27) 1887 organisierte er die Impflegenahme von Sozialwaisen. „Beispielhaft ist auch, wie er die leibliche Mutter der Kinder in seine Planung einbezog. Wenn sie je den Eindruck machte, daß sie einmal fähig und bereit wird, ihr Kind selbst zu versorgen, wurde ihr dabei geholfen; sie mußte ungehindert Zutritt zu ihrem Kind haben – auch die Pflegefamilie wurde in Barnardo Programm dementsprechend ausgewählt und geschult.“ (Mehringer 1994, S. 27) Die Schwedin Ellen Key meinte, dass das19 Jahrhundert das „Jahrhundert des Kindes“ werden wird. Begonnen hat es mit dem § 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Eltern ein Kind weggenommen werden konnte. Ein weggenommenes Kind kam zur „Fürsorgeerziehung“ und später in die „öffentliche Erziehung“. Auch wenn sich die Bezeichnung änderte, blieb die Unterbringung in Großanstalten mit Saalsystem und Massenbetreuung gleich. Nach dem 1. Weltkrieg kam in den 20iger Jahren eine „sozialpädagogische Bewegung“, parallel zur „Jugend-, Frauen-, Kunsterziehungs- und Arbeiterbewegung“. „Es kam zu den ersten Jugendgesetzen zum Jugend- und Wohlfahrtsgesetz (JWG, 1922) und zum Jugendgerichtsgesetz (JGG, 1923), zu den ersten Jugendgerichten und Jugendrichtern – und was unsere Sache betrifft: zu einem leidenschaftlichen Kampf einiger weniger gegen die Anstalt, gegen die Gitter in den Anstalten, für eine bessere Jugendfürsorge. Die Gilde Soziale Arbeit wurde gegründet, eine Vereinigung idealistischer Praktiker und Hochschullehrer (Hermann Nohl, Karl Mennicke, Walter Hermann, Karl Wilker u.a.)“(Mehringer 1994, S.29). Pater Flanagan versuchte gegen das Vorurteil zu kämpfen, das heimatlose Kinder schlecht seien und schlecht bleiben. Er gründete „boys – town – Pädagogik“, dessen Ziel es war eine selbständige Stadt mit Selbstverwaltung von Jungen zu gründen. Während der Zeit des 3. Reichs stoppte jeder humanitäre Fortschritt. Seit 1945 bis heute gab es große Fortschritte. Kinderheime wurden familienähnlich gestaltet und verschiedene Alternativen zur Heimerziehung gefunden, Säuglingsheime wurden aufgelöst. Moderne Jugendhilfe versucht ganz bewusst, mit den betroffenen jungen Menschen selbst und ihren Sorgeberechtigten gemeinsame Lösungen zu finden in Situationen, in denen der Verbleib im Elternhaus auf Zeit oder auf Dauer nicht (mehr) möglich ist. (http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/HilfenzurErziehung/%C2%A7_34/Heimerziehung.Startseite.htm)
Heimerziehung
Nach § 34 ist Heimerziehung „Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kindern und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie 1.eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder 2.die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder 3.eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.
"Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden“ (Kupffer 1994, S. 65)
Betreute Wohnformen
Viele Heime verfügen über verschiedene Betreuungsformen, um auf die unterschiedlichen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen reagieren zu können. Heimerziehung spielt sich auf einem sehr überschaubaren Rahmen ab, es werden zirka sieben bis zehn Kinder oder Jugendliche von vier pädagogischen Fachkräften versorgt.
- Kinderheime
Das Leben läuft in familienähnlichen Gruppen ab. Hier wird gekocht, gegessen, gespielt und gelernt. Die Kinder und Jugendlichen wohnen zumeist in Zweibettzimmern, manche haben jedoch auch ein Zimmer für sich alleine. (http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_68.html)
- Außerwohngruppen
Viele Heime haben Außenwohngruppen gegründet. Fünf bis acht junge Menschen leben in einem Einfamilienhaus oder in größeren Etagenwohnungen zusammen. Sie werden dort von ErzieherInnen betreut. Es sind auch selbständige Wohngemeinschaften vorhanden, die ebenso wie die Außenwohngruppen im normalen Wohnumfeld integriert sind. Vor allem Jugendliche bevorzugen Außenwohngruppen oder Wohngruppen. Hier können sie auch lernen, sich zunehmend selbst zu versorgen. (http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_68.html)
Zielsetzung des Außenwohngruppen-Konzeptes:
- professionelle Erziehung in familienähnlicher Struktur
- stabiles Beziehungsgefüge durch konstantes Betreuerteam mit geringer Zahl an Bezugspersonen
- ein liebevolles - Geborgenheit und Zuversicht vermittelndes - Zuhause
- Einbeziehen der Eltern in die pädagogische Arbeit
- Individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen
- Soziale Integration der Kinder und Jugendlichen in die Wohngegend, Kindergarten, Schule und Arbeitswelt
- Angebot der zusätzlichen pädagogischen / psychologischen Betreuung
- Fachspezifische Unterstützung und Begleitung der Erzieher
- Nachbetreuung: verschieden Formen der Nachbetreuung (z.B. teilbetreutes Wohnen in einer vom Verein oder von Jugendlichen angemieteten Wohnung.
(http://www.rettet-das-kind-noe.at/awggesamt.htm)
- Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen kann als Betreuungsangebot für die folgenden Jugendlichen und jungen Volljährigen verwirklicht werden: 1. Für solche Jugendlichen und junge Volljährige, die bislang in einem Heim oder in einer Wohngruppe der Jugendhilfe lebten und dort bereits ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit unter Beweis stellen konnten. Diese jungen Menschen können sich nun in einer eigenen Wohnung, in der sie alleine oder mit anderen zusammenleben, weiter verselbständigen. Sie werden bei diesem Prozeß, vor allem in Fragen der Ausbildung und Lebensführung durch sozialpädagogische Fachkräfte beraten und unterstützt. 2. Für Jugendliche und junge Volljährige, die in der Heimerziehung nicht zurechtkommen, weil sie nicht in einer Gruppengemeinschaft leben wollen oder können und sie diese Form der Unterbringung total ablehnen. Für Menschen in zumeist schwierigen Lebenssituationen bietet das Betreute Wohnen eine Alternative. (http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_68.html)
“Ich wohne jetzt im Heim“
Wie kommt ein Kind ins Heim? Der Weg ins Heim führt immer über das zuständige Jugendamt. In den meisten Fällen hat die betroffene Familie schon vorher Kontakt zum Jugendamt gehabt und andere Erziehungshilfen in Anspruch genommen. Es kann auch zu einer sogenannten Notunterbringung kommen, das ist der Fall, wenn das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet ist und das Jugendamt eine Unterbringung in einem Heim veranlasst. In den meisten Fällen wir ein Heim oder eine andere Form des betreuten Wohnens in der Nähe des sozialen Umfeldes gesucht, um den Kind oder dem Jugendlichen es zu Ermöglichen weiterhin Kontakt zu den Eltern oder Freunden zu halten. Wenn es jedoch für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besser ist, dann erfolgt die Unterbringung wo anders.
Was geschieht im Heim? Das Kind oder der Jugendliche lebt mit bis zu zehn anderen in einer Gruppe zusammen und hat eine(n) Pädagogen(in), der / die für ihn / sie verantwortlich ist. Dieses System der Bezugserzieherin hat sich als günstig und positiv herausgestellt. Kinder oder Jugendliche die heute in solchen Institutionen aufgenommen werden, weisen mehr oder weniger stark ausgeprägte Schwierigkeiten, Störungen, Auffälligkeiten und Abweichungen auf, die sich auf ihren Verhaltens- und Erlebensbereich erstrecken. Aus diesem Grund stehen vielen Institutionen spezielle TherapeutInnen, PsychologInnen und HeilpädagogInnen zur Seite und unterstützen die PädagogInnen. Ein wichtiger Teil des Alltages im Heim ist der Schulbesuch, die damit verbundene Erledigung der Hausaufgaben, Lernen, aber auch gemeinsames Kochen, … ist auf dem Programm. Weiters arbeiten die PädagogInnen, TherapeutInnen,… gemeinsam daran, die bestehenden Schwierigkeiten zu mindern, Selbstvertrauen aufzubauen und den richtigen Umgang mit Konflikten zu lehren. Ein weiterer Schwerpunkt der Heimerziehung ist die Elternarbeit. Da eines der großen Ziele die Rückkehr in die Herkunftsfamilie ist. Familienarbeit ist dann sinnvoll, wenn Eltern oder/und andere Angehörige planmäßig und über einen längeren Abschnitt in den Heimalltag integriert werden können und das Interesse an ihrem Kind wahrnehmen.
Aufgaben der Heimerziehung
„Es ist die Aufgabe der Heimerziehung, die körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen der Kinder und Jugendlichen zu entfalten, ihre Eigenständigkeit zu fördern sowie Entwicklungsverzögerungen und Fehlhaltungen zu überwinden.“ (Kupffer 1994, S. 66)
- Für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung sind Lebensbedingungen zu schaffen, die ihren Entwicklungsbedürfnissen und ihren Erziehungsbedarfen entsprechen. Neben der Gestaltung einer kindgerechten Lebensumwelt stehen Verständnis, Wertschätzung und Toleranz im alltäglichen Umgang sowie die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an allen Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ihr Leben auswirken, im Vordergrund.
- Kinder und Jugendliche werden umfassend auf ein individuelles Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorbereitet und im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Verantwortung und der Solidarität erzogen.
- Die stationären Jugendhilfeeinrichtungen müssen nach ihrer pädagogischen Konzeption, der personellen und baulichen Ausstattung sowie nach ihrer wirtschaftlichen Führung und betrieblichen Organisation in der Lage sein, das leibliche, geistige und seelische Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Das Kindeswohl als handlungsleitendes Prinzip erfordert aber auch seitens der Jugendämter eine angemessene Personalausstattung, Arbeits- und Ablauforganisation.
- Im Wirkungsgefüge Familie - Jugendamt - Heim muss eine nach Möglichkeit wechselseitige Wertschätzung zum Ausdruck kommen, die das Gelingen der stationären Erziehungshilfe bzw. einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie erleichtert.
- Die Räume für eine Gruppe sind als eigenständige Wohneinheit so zu gestalten, dass sie den Arbeits-, Freizeit-, Ernährungs-, Schlaf- und Hygienebedürfnissen der dort lebenden Kinder und Jugendlichen altersgemäß Rechnung tragen.
(http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/HilfenzurErziehung/%C2%A7_34/TextOfficeHeimerziehung.htm)
Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
Zur modernen Heimerziehung gehört die Miteinbeziehung der Restfamilie, d.h. der vorhandenen Angehörigen. Der erste Kontakt entsteht bei der Vorbereitung der Heimunterbringung. Ganz wichtig ist, dass von Anfang an Kind oder Jugendlicher und Eltern in alle Schritte miteinbezogen werden. „Ist die Notwendigkeit der Heimunterbringung wirklich geklärt und von den beteiligten Erwachsenen nach aller Möglichkeit anerkannt, so soll die Aufnahme des Kindes vorbereitet werden.“ (Mehringer 1994, S. 120) Der erste Kontakt zwischen Kind und Heim findet nach Möglichkeit beim Kind zu Hause statt, dabei wird das Kind auch ins Heim eingeladen, um sich dort alles einmal anzuschauen. Es hat sich von Vorteil erwiesen, wenn die Erzieher das Kind selbst von zu hause abholen und mit ihm gemeinsam ins Heim fahren. Das Kind oder der Jugendliche darf seine persönlichen Dinge mit nehmen, da sie ein Teil seines bisherigen Lebens sind und Bedeutung für ihn oder sie haben. Wichtig ist auch, dass die Gruppe im Heim vorbereitet wird, denn so helfen sie dem Neuankömmling viel eher bei der Einfindung in der Gruppe. Hier wird vom ideal Fall gesprochen, leider kommt es immer noch vor, dass die Kinder oder Jugendlichen ganz unvorbereitet ins Heim kommen und auch die ErzieherInnen meistens nicht bescheid wissen. Ist das Kind einmal im Heim, muss am Kontakt zu Angehörigen gearbeitet werden. Wichtig dabei ist immer die Frage „Wer ist für das Kind wichtig?“, danach werden dann die jeweiligen Personen ausgewählt. Scheiden alle Angehörigen bei einem Kind aus, kommt mit dem Eintritt der Pubertät die Frage „Was ist mit meiner Mutter, was ist mit mir?“. In dieser Situation ist das Feingespür der ErzieherInnen gefragt um den Jugendlichen in dieser Situation aufzufangen und für ihn anwesend zu sein. „Da hilft zunächst auch nur die Wahrheit und die Klarheit. Mit der Wahrheit wird ein Kind eher fertig, als mit der Unsicherheit.“ (Mehringer 1994, S. 123) Eine Möglichkeit um mit den Eltern und anderen Angehörigen in Kontakt zu bleiben gibt es einen Gruppenabend an dem sie die Kinder im Heim besuchen können. An solchen Abenden werden oft wichtige Schritte aufeinander zu gemacht. Eine andere Alternative sind z.B. Elternabende, an denen allgemeine wichtige Themen besprochen werden (Besuchssonntag, Probleme in der Schule, Erziehungssituation heute,…) Aber das wichtigste ist und bleibt das Einzelgespräch. Hier ist es ganz wichtig Vertrauen zu den Eltern aufzubauen und ihnen klar zu machen, dass es nicht um Schuldzuweisung, sondern um einen gemeinsamen neuen Weg mit dem Kind oder Jugendlichen geht. „Vielen Eltern muß heute Mut gemacht werden, überhaupt nach zu erziehen: Ja und Nein zu sagen, klare Entscheidungen zu treffen im kindlichen Alltag; die Kinder zu verstehen, aber nicht „zu Tode zu verstehen“; dem Kind nicht in falschen verstandener Moderne viel zu bieten, sondern ihm (z.B. am Sonntag) nur einfach Zeit, ruhiges, menschliches Beisammensein zu schenken.“ (Mehringer 1994, S. 126)
Die Rolle des Jugendamts
„Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) weist der Jugendhilfe eine die Familie und ihre Erziehung unterstützende und ergänzende Funktion zu. Voraussetzung für die Hilfe durch das KJHG ist die Erkenntnis, daß eine dem Wohle des Kindes entsprechende Betreuung nicht umfassend geleistet wird und dem defizitären Umstand abgeholfen werden muß.“ (Kupffer 1994, S. 64) Der Schwerpunkt liegt in der Prävention, d.h. Beratung und Unterstützung in den verschiedenen Erziehungs- und Lebenssituationen. Bevor ein Kind in einem Heim untergebracht werden soll, werden verschiedene ambulante Hilfen angeboten. Jegliche Hilfestellung des Jugendamtes wird mit dem/der Betroffenen besprochen und auf seine/ihre Vorstellung wird natürlich Rücksicht genommen.
Literatur
Baas, G. (1986): Auswirkungen von Langzeitunterbringung im Erziehungsheim. Untersuchungen zu Selbstbild und Lebensbewältigung ehemaliger Heimkinder. Johann Wolfgang Goethe-Universität: Frankfurt am Main
Kupffer, H. (Hrsg, 1994): Einführung in Theorie und Praxis der Heimerziehung. Quelle & Meyer: Heidelberg, 5.Auflage
Mehringer, A. (1994): Heimkinder. Gesammelte Aufsätze zur Geschichte und zur Gegenwart der Heimerziehung. Reinhardt: München, Basel, 4. Auflage
Bayrisches Landesjugendamt.
http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/HilfenzurErziehung/%C2%A7_34/Heimerziehung.Startseite.htm. (So, 27.05.2007 11:02)
Günder, R. (2004): Heimerziehung. Online Familienhandbuch. http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_68.html. (So, 27.05.2007 11:10)
Bayrisches Landesjugendamt. http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/HilfenzurErziehung/%C2%A7_34/TextOfficeHeimerziehung.htm. (So, 27.05.2007 11:05)
„Rettet das Kind“ Niederösterreich. http://www.rettet-das-kind-noe.at/awggesamt.htm. (So, 27.05.2007 11:34)