Verwahrlosung (JsB): Unterschied zwischen den Versionen
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===Erscheinungsformen für Verwahrlosung=== | ===Erscheinungsformen für Verwahrlosung=== | ||
===Sozialarbeit/ Adressen=== | ===Sozialarbeit/ Adressen=== |
Version vom 11. Juni 2007, 16:40 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Verwahrlosung
Herleitung des Begriffs „Verwahrlosung“
- althochdeutsches Wort „ware“ = Achtung, Beachtung
- „wara“ liegt sowohl der Verwahrlosung, Gewahrsam, Verwahrung und auch Wahrnehmung zugrunde.
- „waralos“ bedeutet ohne Beachtung, achtlos, unbeachtet
Der Begriff der Verwahrlosung ist mit der Haltung verbunden die aktiv eingenommen wird oder nicht, eine Haltung die nicht der Betroffene einnimmt, sondern die ihm widerfährt.
Der Sprachgebrauch im Mittelhochdeutschen: das Wort „wara“ findet sich wieder im Tätigkeitswort „verwarlôsen“. Bei Verwahrlosung handelt es sich um ein Geschehen das durch andere verursacht wurde. Auslöser und Schuldzuweisung ist bei diesem Sprachgebrauch klar erkennbar.
Heute ist die Wortverwendung adjektivisch: „Die Jugend ist verwahrlost nicht wurde verwahrlost“. Wir ordnen dem Betreffenden Eigenschaften zu an der der Träger Schuld ist, der Träger hat somit ein Charaktermerkmal erworben. (Dechêne, 1975) 1
Definition des Begriffes Verwahrlosung
Es liegen die unterschiedlichsten Definitionen für diesen Begriff vor, häufig geben diese Ideen der Entstehung von Verwahrlosung wieder, wie zum Beispiel jene von Stutte, 1967, S. 148: „Verwahrlosung ist ein „Zustand mangelnden Bewahrtseins (‚wahrlossein’) durch Mängel in der familialen, soziologischen oder epochalen Situation des Kindes.“ (vgl. Eberhard, Kurt, 1973, S.15)
Da wir uns jedoch auch mit den Gründen der Verwahrlosung, insbesondere denen der Wohlstandsverwahrlosung beschäftigen möchten, wäre eine Definition in der solche bereits vorweggenommen werden eine Beeinträchtigung unserer Arbeit.
Als passend für die erarbeitete Fragestellung erscheint die Definition: „Verwahrlosung liegt vor, wenn die zuständigen gesellschaftlichen Institutionen auf persistente und generalisierte Dissozialität mit der Zuschreibung „Verwahrlosung“ reagieren. Eberhard, Kurt nach einer Definition von K. Hartmann (1979, S.5) Diese Definition nimmt keinerlei Entstehungsgründe vorweg und weist explizit darauf hin, dass Verwahrlosung keine Krankheit ist sondern ein Zustand der auf den mit der Bezeichnung Verwahrlosung von zuständigen gesellschaftlichen Instanzen reagiert wird.