Open Culture - Die Rechtliche Frage: Unterschied zwischen den Versionen

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(Rechtliche Aspekte der GPL)
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==Abstract==
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Warum spielt die rechtliche Frage eine so große Rolle in der Open
 
Warum spielt die rechtliche Frage eine so große Rolle in der Open
 
Culture?
 
Culture?
 
Tatsächlich spielt sie keine größere Rolle als für eine Firma, die
 
Tatsächlich spielt sie keine größere Rolle als für eine Firma, die
ihr Eigentum schützen will. Im Unterschied dazu, liegt das  
+
ihr Eigentum schützen will. Im Unterschied dazu liegt das  
 
Bestreben nicht im Schutze des Eigentums sondern in der Förderung
 
Bestreben nicht im Schutze des Eigentums sondern in der Förderung
 
der Allgemeinheit. Die folgende Abhandlung soll dies verdeutlichen.
 
der Allgemeinheit. Die folgende Abhandlung soll dies verdeutlichen.
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__TOC__
  
 
=Einleitung=
 
=Einleitung=
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=Urheberrecht, eine Übersicht=
 
  
==Das angloamerikanische Copyright==
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Im Grunde unterliegt fast alles einem Recht, so kommt bei
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literarischen und wissenschaftlichen Texten, musikalischen
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Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien,
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Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, ... das
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Urheberrecht zum Tragen. Das Urheberrecht fordert eine Schöpfungshöhe,
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somit ist nicht jeder Text bzw. jede Software dadurch geschützt.
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Wie auch der Satz: ''Ich gehe in ein Haus''; unterliegt auch dieses Programm nicht dem Urheberrecht.
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<div style="padding: 1em; border: 1px dashed #2f6fab; color: Black; background-color: #f9f9f9; line-height: 1.1em">
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<div style="color:green">/* my hello world program */</div>
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<div style="color:purple">#include &lt;stdio.h&gt;</div>
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<div>&nbsp;</div>
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<div><span style="color:darkred">int</span> main<span style="color: darkblue">(</span><span style="color:darkred">void</span><span style="color: darkblue">)</span></div>
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<div style="color: darkblue">{</div>
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<div style="margin-left:2em">printf<span style="color: darkblue">(</span><span style="color:royalblue">"hello world\n"</span><span style="color: darkblue">);</span></div>
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<div style="margin-left:2em"><span style="color:darkred">return</span> <span style="color:dodgerblue">0</span><span style="color: darkblue">;</span></div>
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<div style="color:darkblue">}</div>
 +
</div>
 +
 
 +
Hingegen sind persönliche geistige Schöpfungen, wie Thomas Bernhard's
 +
"Der Stimmenimitator" und der Linux-Kernel, urheberrechtlich
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geschützt. Die Schöpfungshöhe ist also ein Maß an Individualität, die ein
 +
Werk im Sinne des Urheberrechts inne hat. Wird die Schöpfungshöhe wie
 +
im obigen Beispiel nicht erreicht, ist das Werk gemeinfrei, sofern nicht ein
 +
anderes Schutzrecht für einen gesetzlichen Schutz sorgt.
 +
 
 +
Einerseits schützt es den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht und
 +
andererseits dient es der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des
 +
Urhebers durch das Verwertungsrecht.
 +
Diese Geistesschöpfungen, folgend als Werke bezeichnet, unterliegen
 +
einer Schutzdauer bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei
 +
ausübenden Künstlern erlöschen die Rechte 50 Jahre nach der
 +
Darbietung.
  
==Das kontinentaleuropäische Urheberrecht==
+
Um nun anderen eine Nutzung an einem geschützten Werk zu gewähren,
 +
werden durch Verträge bzw. Lizenzen der an der Nutzung interessierten 
 +
Partei gewisse Nutzungsrechte eingeräumt.
  
==Vergleich der beiden Traditionen==
 
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=Lizenzen=
 
=Lizenzen=
  
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Zustimmung beider Parteien um Wirkung zu erlangen.
 
Zustimmung beider Parteien um Wirkung zu erlangen.
  
==GNU General Public License==
+
==GNU General Public License als Beispiel==
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[[Bild:Richard Matthew Stallman.jpeg|thumb|3.1. Richard Stallman]]
  
 
Im Januar 1989 veröffentlichten Richard Stallman, der Gründer des  
 
Im Januar 1989 veröffentlichten Richard Stallman, der Gründer des  
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General Public License, veröffentlicht. Diese wurde 1999 in Lesser
 
General Public License, veröffentlicht. Diese wurde 1999 in Lesser
 
General Public License umbenannt.
 
General Public License umbenannt.
 
* Orginal: http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
 
* Übersetzung: http://www.gnu.de/gpl-ger.html
 
  
 
===Lizenzbestimmungen===
 
===Lizenzbestimmungen===
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schon in der Preamble.
 
schon in der Preamble.
  
  The licenses for most software are designed to take away your
+
The licenses for most software are designed to take away your
  freedom to share and change it. By contrast, the GNU General
+
freedom to share and change it. By contrast, the GNU General
  Public License is intended to guarantee your freedom to share and
+
Public License is intended to guarantee your freedom to share and
  change free software--to make sure the software is free for all
+
change free software--to make sure the software is free for all
  its users.  
+
its users.  
  
Lizenzen werden dahingehend verwendet um dem Nutzer die Richtlienien
+
Lizenzen werden, verwendet um dem Nutzer die Richtlinien
 
zur Benützung der Software zu verdeutlichen. Dies bezieht sich zum
 
zur Benützung der Software zu verdeutlichen. Dies bezieht sich zum
 
Beispiel auf das Verbot, das Programm zu kopieren, zu verändern, ...
 
Beispiel auf das Verbot, das Programm zu kopieren, zu verändern, ...
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es eine Auflistung von Rechten:
 
es eine Auflistung von Rechten:
  
* Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden.
+
# Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden.
* Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden.
+
# Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden.
* Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
+
# Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
* Es dürfen auch veränderte Versionen vertrieben werden.
+
# Es dürfen auch veränderte Versionen vertrieben werden.
  
Aber auch Plichten:
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Aber auch Pflichten:
  
* Alle verteilten Versionen müssen mit dem Quellcode vertrieben oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
+
# Alle verteilten Versionen müssen mit dem Quellcode vertrieben oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
* Eine einmal unter die GPL gestellte Software bedingt immer, auch bei Veränderung des Quellcodes, die GPL.
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# Eine einmal unter die GPL gestellte Software bedingt immer, auch bei Veränderung des Quellcodes, die GPL.
  
Interessant hierhingehend ist, dass die Restriktionen der Lizenz
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Interessant an der GPL ist, dass die Restriktionen der Lizenz
nicht zum Schutze des Autors, sondern zum Schutze vor Vereinleibung
+
nicht zum Schutze des Autors, sondern zum Schutze vor Einbindung
in propäritäre Software eingesetzt werden. Also zur Erhaltung der
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in propäritäre Software (zB: Microsoft Windows) eingesetzt werden.  
Rechte bzw. Freiheiten die diese Lizenz gewährt. Man bezeichnet
+
Also zur Erhaltung der Rechte bzw. Freiheiten die diese Lizenz gewährt.  
dieses rechtliche Konstrukt als Copyleft.
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Man bezeichnet dieses rechtliche Konstrukt als ''Copyleft''.
  
 
===Kritik an der GPL===
 
===Kritik an der GPL===
  
 
Ein Hauptkritikpunkt an der GPL ist, dass sie Software, die
 
Ein Hauptkritikpunkt an der GPL ist, dass sie Software, die
Quellcode der unter unter die GPL gestellt wurde verwendet,  
+
Quellcode verwendet, der unter unter die GPL gestellt wurde,  
kontaminiert. Somit ist es unmöglich den freien Quellcode in  
+
kontaminiert. Das heißt, dass Software die unter der GPL steht,
kommerzielle Projekte zu verwenden. Das betrifft auch Code von  
+
bei Weiterverwendung immer unter der GPL stehen muss. Wird nun
Bibliotheken, die diesen statisch oder dynamisch Verlinken. Speziell  
+
diese und sei es nur Teile dieser in ein anderes Programm integriert,
in diesem Fall hemmt dies die Verbreitung von Standardbibliotheken.
+
so muss dieses Programm nun unter der GPL lizenziert werden.
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Somit ist es unmöglich den freien Quellcode in kommerzielle Projekte  
 +
zu verwenden. Das betrifft auch Code von Bibliotheken, die diesen  
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statisch oder dynamisch Verlinken. Speziell in diesem Fall hemmt dies  
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die Verbreitung von Standardbibliotheken. Daher wird für
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Programmbibliotheken vielfach die Lesser General Public License (LGPL),
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ursprünglich als Library General Public License bezeichnet, verwendet,
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wenn die Nutzung auch durch unfreie Software ermöglicht werden soll.
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Da im Gegensatz zur GPL die LGPL das dynamische Linken jeglichen
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Quellcodes erlaubt.
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[[Bild:open-source-license.png|framed|none|3.2. Verbreitung von Open Source Software Lizenzen / SourceForge Januar 2001]]
  
 
===Rechtliche Aspekte der GPL===
 
===Rechtliche Aspekte der GPL===
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Da die GPL aus dem angelsächsischen Raum stammt, sind einige
 
Da die GPL aus dem angelsächsischen Raum stammt, sind einige
 
Klauseln nur bedingt auf andere Rechtsräume anwendbar, da das
 
Klauseln nur bedingt auf andere Rechtsräume anwendbar, da das
Entstehen, Erlöschen und der Inhalt von Immaterialgüterrechten nach
+
Entstehen, Erlöschen und der Inhalt von Immaterialgüterrechten, wie
dem Recht des jeweiligen Landes zu beurteilen sind, indem eine
+
Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, nach dem Recht des jeweiligen  
Benutzungs- oder Verletzungshandlung gesetzt wird. Dies bedeutet,
+
Landes zu beurteilen sind, indem eine Benutzungs- oder  
dass die Rechtssicherheit erst durch Prüfung der Lizenzvereinbarung
+
Verletzungshandlung gesetzt wird. Dies bedeutet, dass die  
in jedem Land gewährleistet ist.
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Rechtssicherheit erst durch Prüfung der Lizenzvereinbarung in jedem  
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Land gewährleistet ist.
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===Was ist GPL-kompatibel?===
  
===Was ist GPL-kompatibl?===
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Eines der größten Probleme mit Software-Lizenzen ist die Frage ihrer
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Verträglichkeit miteinander. So ist das Einbinden von Code in ein
 +
GPL-Programm nur von GPL-kompatiblen Quellcode möglich. Kurz; nur
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Code der unter einer Lizenz steht, die weder die Freiheiten noch die
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Plichten der GPL verletzen ist als GPL-kompatibel zu bezeichnen.
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Da die GPL die meistverbreitete Lizenz im Bereich
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Open-Source-Software ist, sind viele Open-Source-Lizenzen, aber
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nicht alle, zu ihr kompatibel.
  
 
===Weiterentwicklung der GPL===
 
===Weiterentwicklung der GPL===
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nicht nur im Bereich Software, stehen drei Hauptpunkte an.
 
nicht nur im Bereich Software, stehen drei Hauptpunkte an.
  
* Da die GPL als globale und universelle Lizenz im Bereich Software gedacht ist, soll die nächste Revision, also Version 3, die Rechtsräume anderer Staaten stärker berücksichtigen. Damit die Grundprinzipen der GPL auch in anderen Ländern rechtsverbindlich sind, sobald jemand Software oder Text unter die GPL stellt.
+
[[Bild:heckert_gnu.big.png|thumb|left|150px|3.3. Das GNU-Logo]]
* Verbesserung der Paragraphen 3 (Verteilen, ... ) und 7 (Patente)
 
* Softwarepatente und Trusted computing sollen im Lizenztext Berücksichtigung finden.
 
 
 
* derzeitiger Entwurf: http://gplv3.fsf.org/draft
 
 
 
<s>
 
 
 
==Weiterer Lizenzen für Software==
 
 
 
===GNU Lesser General Public License===
 
 
 
GNU Lesser General Public License (LGPL) ist wie auch die GNU
 
General Public License (GPL) und GNU Freie Dokumentationslizenz
 
(GFDL) eine weitere Lizenz der Free Software Foundation. Sie wurde
 
ursprünglich als Library General Public License bezeichnet, später
 
jedoch in Lesser General Public License umbenannt. Sie gewährt die
 
gleichen Freiheiten wie die GPL. Im Gegensatz zur GPL erlaubt die
 
LGPL das dynamische Linken jeglichen Quellcodes. Daher ist sie
 
besonders für Bibliotheken geeignet, was ihr anfänglicher Name auch
 
aussagte. Da der Name Library General Public License jedoch die
 
Leute dazu verführte ihre Bibliotheken immer, auch wenn dies nicht
 
nötig war, unter diese zu stellen, entschied sich die FSF zur
 
Namensänderung. Die Idee des Copyleft ermöglicht, wie auch bei der
 
GPL, dass einmal Freie Software immer Freie Software bleibt. Somit
 
kann propäritäre Software zwar dynamisch gelinkt werden, ohne dass
 
sie zur freien Software mutiert, bei statischer Linkung, hingegen,
 
muss sie entweder unter die GPL oder LGPL getellt werden.
 
 
 
* http://www.gnu.org/copyleft/lesser.html
 
  
===BSD License===
+
# Da die GPL als globale und universelle Lizenz im Bereich Software gedacht ist, soll die nächste Revision, also Version 3, die Rechtsräume anderer Staaten stärker berücksichtigen. Damit die Grundprinzipen der GPL auch in anderen Ländern rechtsverbindlich sind, sobald jemand Software oder Text unter die GPL stellt.
 
+
# Verbesserung der Paragraphen 3 (Verteilen, ... ) und 7 (Patente)
Sie ist genauso wie die GPL eine Standart-Lizenz für freie Software,
+
# Softwarepatente und Trusted computing sollen im Lizenztext Berücksichtigung finden.
mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie kein Copyleft
+
<br style="clear:both;" />
beinhaltet. Die UCB, die Berkeley Universität von Kalifornien,
 
entwickelte diese Lizenz für ihre BSD-Distribution, die nachdem
 
sämtlicher AT&T-Quellcode entfernt wurde, freie
 
BSD-Distribution, wie  FreeBSD (1993), NetBSD (1993), OpenBSD
 
(1995), DragonFly BSD (2003) hervorbrachte. Die BSD-Lizenz ist im
 
Vergleich zur GPL wesentlich kürzer und umfasst 3 - 4 Klauseln, je
 
nachdem welche Lizenz verwendet wird, da die 4 Klauseln umfassende
 
Lizenz als GPL-inkompatibel eingestuft wird. Es handelt sich um die
 
3 Klausel der Orginal-BSD-Lizenz, die sogenannte advertising clause.
 
 
 
  All advertising materials mentioning features or use of this
 
  software must display the following acknowledgement:
 
  This product includes software developed by the University of
 
  California, Berkeley and its contributors.
 
 
 
Sie verplichtet dazu, beim Bewerben der Software den ursprünglichen
 
Autor zu nennen. In der modifizierten Version fehlt diese Klausel
 
und somit ist sie GPL-kompatibel.
 
Sie ist speziell auch für Anbieter kommerzieller Produkte
 
interessant, da sie als einzige Bedingung nur den Copyright-Vermerk
 
des ursprünglichen Programms enthalten. Dadurch ist auch statisches
 
Verlinken erlaubt oder es unter einer anderen Lizenz zu vertreiben.  
 
So kann proprietärer Software durchaus Code aus freier Software
 
enthalten, wenn diese unter der BSD-Lizenz, beziehungsweisde unter
 
einer Non-Copyleft-Lizenz, stand.
 
 
 
* http://www.de.freebsd.org/copyright/license.html
 
 
 
===Apache License===
 
 
 
Vorweg; auch diese Lizenz ist in ihrer aktuellen Form, der Version
 
2.0, nicht GPL-kompatibel. Sie wurde von der Apache Software
 
Foundation entwickelt. Die wahrscheidlich bekannteste Software unter
 
dieser freien Software-Lizenz ist der Apache HTTP Server (Webserver).
 
 
 
* http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html
 
 
 
===Mozilla Public License===
 
* http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html
 
 
 
==Lizenzen für Dokumentationen==
 
 
 
===GNU Free Documentation License===
 
 
 
Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation(GFDL) wurde ursprünglich für
 
Dokumentationen, Handbücher im Bereich des GNU-Projekts bzw. für
 
Software geschaffen. Sie ist aber auch für Texte jeglicher Art, also
 
auch ausserhalb des Softwarebereichs, geeignet. Das Copyleft-Prinzip
 
findet sich auch in dieser Lizenz wieder, da alle abgeleitete Werke
 
unter dieselbe Lizenz zu stellen sind. Weiters sind bei
 
Modifikationen des Dokumentes mindestens fünf der ursprünglichen
 
Autoren, es sei den es sind weniger, anzugeben, solage sie diese
 
nicht von der genannten Pflicht befreien.
 
 
 
* Orginal: http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html
 
* Übersetzung: http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html
 
 
 
===FreeBSD Documentation License===
 
* http://www.freebsd.org/copyright/freebsd-doc-license.html
 
 
 
==Creative Commons - Ein interessanter Ansatz==
 
* http://creativecommons.org/
 
 
 
=Die Zukunft des Copyleft?=
 
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=Zusammenfassung=
 
=Zusammenfassung=
  
= Links =
+
Abschließend sollte natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass es eine
 
+
Vielzahl an freien Lizenzen für Software, Dokumentationen, Musik,
* [http://timaios.philo.at/wiki/index.php/Diskussion:Open_Culture%2C_Wissensgesellschaft Open_Culture & Wissensgesellschaft (Diskussionsseite)]
+
... gibt. Eines der schwersten Herausforderungen hierbei ist die
* [http://timaios.philo.at/wiki/index.php/Open_Culture%2C_Wissensgesellschaft Open_Culture & Wissensgesellschaft]
+
Wahl einer solchen für ein Projekt, da ein späterer Wechsel der
 +
Lizenz mitunter nur sehr schwer möglich sein kann. Immer häufiger
 +
findet auch das Verfahren einer Doppel- bzw. Mehrfach-Lizenzierung
 +
Anwendung. Dabei lizenziert der Urheber beispielsweise eine Software
 +
unter der GPL und unter einer kommerziellen Lizenz. Natürlich steht
 +
dieses Recht nur dem Urheber zu. Ein weiteres Problem stellt die
 +
Kompatiblität der Lizenzen untereinander dar, da unterschiedliche
 +
Copyleft-Lizenzen, die die gleichen Rechte und Plichten haben, also
 +
defacto gleich sind, sich nicht in die andere übertragen lassen.
 +
Aber auch der Lizenzdschungel selbst ist eine große
 +
Herausforderung. So wird zum Beispiel der Textinhalt der
 +
Wikipedia unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation vertieben,
 +
die Bilder, Grafiken und Logos auf den einzelnen Seiten können jedoch unter einer
 +
anderen Lizenz stehen, die eine andere Auszeichnung des Urhebers
 +
verlangen. Dies stellt speziell bei der Wiederverwertung solcher
 +
Inhalte einen erheblichen Aufwand dar, da eine Lizenzangabe für
 +
jeden einzelnen anders lizenzierten Teil zu erfolgen hat.

Aktuelle Version vom 18. Juni 2015, 09:30 Uhr

Abstract

Warum spielt die rechtliche Frage eine so große Rolle in der Open Culture? Tatsächlich spielt sie keine größere Rolle als für eine Firma, die ihr Eigentum schützen will. Im Unterschied dazu liegt das Bestreben nicht im Schutze des Eigentums sondern in der Förderung der Allgemeinheit. Die folgende Abhandlung soll dies verdeutlichen.

Einleitung

Im Grunde unterliegt fast alles einem Recht, so kommt bei literarischen und wissenschaftlichen Texten, musikalischen Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Theater-Inszenierungen, Filme, Rundfunksendungen, ... das Urheberrecht zum Tragen. Das Urheberrecht fordert eine Schöpfungshöhe, somit ist nicht jeder Text bzw. jede Software dadurch geschützt.

Wie auch der Satz: Ich gehe in ein Haus; unterliegt auch dieses Programm nicht dem Urheberrecht.

/* my hello world program */
#include <stdio.h>
 
int main(void)
{
printf("hello world\n");
return 0;
}

Hingegen sind persönliche geistige Schöpfungen, wie Thomas Bernhard's "Der Stimmenimitator" und der Linux-Kernel, urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfungshöhe ist also ein Maß an Individualität, die ein Werk im Sinne des Urheberrechts inne hat. Wird die Schöpfungshöhe wie im obigen Beispiel nicht erreicht, ist das Werk gemeinfrei, sofern nicht ein anderes Schutzrecht für einen gesetzlichen Schutz sorgt.

Einerseits schützt es den Urheber in seinem Persönlichkeitsrecht und andererseits dient es der Sicherung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers durch das Verwertungsrecht. Diese Geistesschöpfungen, folgend als Werke bezeichnet, unterliegen einer Schutzdauer bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei ausübenden Künstlern erlöschen die Rechte 50 Jahre nach der Darbietung.

Um nun anderen eine Nutzung an einem geschützten Werk zu gewähren, werden durch Verträge bzw. Lizenzen der an der Nutzung interessierten Partei gewisse Nutzungsrechte eingeräumt.

Lizenzen

Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, die dem Vertragspartner einfache oder ausschließliche Rechte einräumen. Hierfür werden die Vertragsbedingungen, also die Spielregeln, im Lizenztext festgehalten. Darunter fallen neben den Rechten, die dem Lizenznehmer Freiheiten zugesteht, auch Bedingungen, wie Gegenleistungen und Vertragsstrafen. Ein Vertrag bedarf der Zustimmung beider Parteien um Wirkung zu erlangen.

GNU General Public License als Beispiel

3.1. Richard Stallman

Im Januar 1989 veröffentlichten Richard Stallman, der Gründer des GNU-Projektes, und der Rechtsprofessor und pro bono Anwalt der Free Software Foundation Eben Moglen die erste Version der GPL. Sie stellte eine Vereinheitlichung ähnlicher Lizenzen dar, die schon vorher für Freie Software verwendet wurden. Normalerweise wurde für jede Software eine eigene Lizenz zugeschnitten. Dies stellte speziell im Bereich der Freien Software ein Hindernis dar, da die Erstellung einer solchen meist rechtlichen Beistand bedarf und somit Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Dem setzten Stallman und Moglen die GPL entgegen, welche bei jedem Projekt wieder verwendet werden kann. Somit wurde auch jedem Programmierer die Möglichkeit gegeben, auch kleine Projekte mit einer Lizenz auszustatten, die vor Gericht Bestand hat. Die letzte Revision der Lizenz erfolgte 1991 mit der Version 2. Zeitgleich wurde auch die LGPL, damals noch unter dem Namen Library General Public License, veröffentlicht. Diese wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.

Lizenzbestimmungen

Das die GPL eine besondere Lizenz ist, bemerkt der aufmerksame Leser schon in der Preamble.

The licenses for most software are designed to take away your
freedom to share and change it. By contrast, the GNU General
Public License is intended to guarantee your freedom to share and
change free software--to make sure the software is free for all
its users. 

Lizenzen werden, verwendet um dem Nutzer die Richtlinien zur Benützung der Software zu verdeutlichen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf das Verbot, das Programm zu kopieren, zu verändern, ... Normalerweise ist es eine Auflistung von Verboten, hier hingegen ist es eine Auflistung von Rechten:

  1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden.
  2. Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden.
  3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  4. Es dürfen auch veränderte Versionen vertrieben werden.

Aber auch Pflichten:

  1. Alle verteilten Versionen müssen mit dem Quellcode vertrieben oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine einmal unter die GPL gestellte Software bedingt immer, auch bei Veränderung des Quellcodes, die GPL.

Interessant an der GPL ist, dass die Restriktionen der Lizenz nicht zum Schutze des Autors, sondern zum Schutze vor Einbindung in propäritäre Software (zB: Microsoft Windows) eingesetzt werden. Also zur Erhaltung der Rechte bzw. Freiheiten die diese Lizenz gewährt. Man bezeichnet dieses rechtliche Konstrukt als Copyleft.

Kritik an der GPL

Ein Hauptkritikpunkt an der GPL ist, dass sie Software, die Quellcode verwendet, der unter unter die GPL gestellt wurde, kontaminiert. Das heißt, dass Software die unter der GPL steht, bei Weiterverwendung immer unter der GPL stehen muss. Wird nun diese und sei es nur Teile dieser in ein anderes Programm integriert, so muss dieses Programm nun unter der GPL lizenziert werden. Somit ist es unmöglich den freien Quellcode in kommerzielle Projekte zu verwenden. Das betrifft auch Code von Bibliotheken, die diesen statisch oder dynamisch Verlinken. Speziell in diesem Fall hemmt dies die Verbreitung von Standardbibliotheken. Daher wird für Programmbibliotheken vielfach die Lesser General Public License (LGPL), ursprünglich als Library General Public License bezeichnet, verwendet, wenn die Nutzung auch durch unfreie Software ermöglicht werden soll. Da im Gegensatz zur GPL die LGPL das dynamische Linken jeglichen Quellcodes erlaubt.

3.2. Verbreitung von Open Source Software Lizenzen / SourceForge Januar 2001

Rechtliche Aspekte der GPL

Da die GPL aus dem angelsächsischen Raum stammt, sind einige Klauseln nur bedingt auf andere Rechtsräume anwendbar, da das Entstehen, Erlöschen und der Inhalt von Immaterialgüterrechten, wie Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, nach dem Recht des jeweiligen Landes zu beurteilen sind, indem eine Benutzungs- oder Verletzungshandlung gesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Rechtssicherheit erst durch Prüfung der Lizenzvereinbarung in jedem Land gewährleistet ist.

Was ist GPL-kompatibel?

Eines der größten Probleme mit Software-Lizenzen ist die Frage ihrer Verträglichkeit miteinander. So ist das Einbinden von Code in ein GPL-Programm nur von GPL-kompatiblen Quellcode möglich. Kurz; nur Code der unter einer Lizenz steht, die weder die Freiheiten noch die Plichten der GPL verletzen ist als GPL-kompatibel zu bezeichnen. Da die GPL die meistverbreitete Lizenz im Bereich Open-Source-Software ist, sind viele Open-Source-Lizenzen, aber nicht alle, zu ihr kompatibel.

Weiterentwicklung der GPL

Die letzte Veröffentlichung der GPL stammt aus dem Jahr 1991. Da sie nun auch große Verbreitung ausserhalb des GNU-Projekts hat und dies nicht nur im Bereich Software, stehen drei Hauptpunkte an.

3.3. Das GNU-Logo
  1. Da die GPL als globale und universelle Lizenz im Bereich Software gedacht ist, soll die nächste Revision, also Version 3, die Rechtsräume anderer Staaten stärker berücksichtigen. Damit die Grundprinzipen der GPL auch in anderen Ländern rechtsverbindlich sind, sobald jemand Software oder Text unter die GPL stellt.
  2. Verbesserung der Paragraphen 3 (Verteilen, ... ) und 7 (Patente)
  3. Softwarepatente und Trusted computing sollen im Lizenztext Berücksichtigung finden.


Zusammenfassung

Abschließend sollte natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass es eine Vielzahl an freien Lizenzen für Software, Dokumentationen, Musik, ... gibt. Eines der schwersten Herausforderungen hierbei ist die Wahl einer solchen für ein Projekt, da ein späterer Wechsel der Lizenz mitunter nur sehr schwer möglich sein kann. Immer häufiger findet auch das Verfahren einer Doppel- bzw. Mehrfach-Lizenzierung Anwendung. Dabei lizenziert der Urheber beispielsweise eine Software unter der GPL und unter einer kommerziellen Lizenz. Natürlich steht dieses Recht nur dem Urheber zu. Ein weiteres Problem stellt die Kompatiblität der Lizenzen untereinander dar, da unterschiedliche Copyleft-Lizenzen, die die gleichen Rechte und Plichten haben, also defacto gleich sind, sich nicht in die andere übertragen lassen. Aber auch der Lizenzdschungel selbst ist eine große Herausforderung. So wird zum Beispiel der Textinhalt der Wikipedia unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation vertieben, die Bilder, Grafiken und Logos auf den einzelnen Seiten können jedoch unter einer anderen Lizenz stehen, die eine andere Auszeichnung des Urhebers verlangen. Dies stellt speziell bei der Wiederverwertung solcher Inhalte einen erheblichen Aufwand dar, da eine Lizenzangabe für jeden einzelnen anders lizenzierten Teil zu erfolgen hat.