Lichtargument (SH): Unterschied zwischen den Versionen

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# Der Bildraum wird durch das einfallende Licht einer stark verkürzt dargestellten Fensteröffnung erhellt.
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Durch eine stark verkürzt dargestellte Fensteröffnung fällt Licht. Es erhellt den Bildraum und verbindet Bild- und Betrachterraum. Der Maler als auch der glänzende Rahmen der Leinwand werden davon beleuchtet.  
# Das Licht beleuchtet die Oberfläche des Bildes und verbindet den Bildraum mit dem Betrachterraum, in dem sich das Modell befindet.  
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Das Licht dient der Repräsentation und schafft ein Gegengewicht zwischen Fenster und Leinwand. Für den Maler wird so der Betrachter durch das gleiche Licht sichtbar, wie der Maler für den Betrachter.
# Durch das Licht wird der Maler für den Betrachter sichtbar.
 
# Das Licht lässt den Rahmen der Leinwand, in den Augen des Modells wie goldene Linien erglänzen.  
 
# Das Tageslicht, dass durch die Fensteröffnung den Bildraum erhellt dient der Repräsentation als gemeinsamer Punkt: Das Fenster schafft ein Gegengewicht zu der unsichtbaren Leinwand. In dem Maße wie die Repräsentation auf der Vorderseite der Leinwand verborgen ist, lässt das Licht die Repräsentationen im Raum sichtbar werden.
 
# Das Licht erhellt das Zimmer, den Rahmen, die Oberfläche der Leinwand und das Modell im Betrachterraum und zieht sie durch den Blick des Malers zu dem Punkt, an dem der Maler sie repräsentiert: Die Leinwand, die unserem Blick entzogen ist.  
 
# Für den Maler wird der Betrachter (das Modell) durch das gleiche Licht sichtbar, wie es den Maler für den Betrachter sichtbar werden lässt.
 

Aktuelle Version vom 23. Juli 2010, 20:55 Uhr

Durch eine stark verkürzt dargestellte Fensteröffnung fällt Licht. Es erhellt den Bildraum und verbindet Bild- und Betrachterraum. Der Maler als auch der glänzende Rahmen der Leinwand werden davon beleuchtet. Das Licht dient der Repräsentation und schafft ein Gegengewicht zwischen Fenster und Leinwand. Für den Maler wird so der Betrachter durch das gleiche Licht sichtbar, wie der Maler für den Betrachter.