Diskussion:Prüfungsmodalitäten (Franz Martin Wimmer): Unterschied zwischen den Versionen
Fmw (Diskussion | Beiträge) (→Wegen schriftl. Prüfung) |
Fmw (Diskussion | Beiträge) |
||
(12 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | === Anfragen === | + | = Anfragen zur VO Interkulturelle Philosophie (SS 2010)= |
+ | == Siehe '''MOODLE''' [https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=5595] zur Vorlesung == | ||
+ | |||
+ | ---- | ||
+ | |||
+ | = Anfragen zur VO Geschichte der Philosophie I (WS 09/10)= | ||
+ | |||
+ | |||
+ | == Schriftl. Prüfung: Fragen schon davor ausarbeiten == | ||
+ | |||
+ | Frage: | ||
+ | Soviel ich weiß müssen jene, die sich für die Möglichkeit entscheiden die bereits ausgearbeiteten Fragen zur Prüfung mitzubringen, 1. den Begriff der Philosophie 2. die Grundzüge der Philosophie in China oder Indien oder Griechenland und 3. ein Kommentar zu einem Prüfungsstoff-Text ausarbeiten. Wie genau soll denn der zweite Punkt aussehen? Ich werde mich der griechischen Philosophie zuwenden, bedeutet das für mich, dass ich die wichtigsten Philosophen und Strömungen der antiken, griechischen Philosophie "zusammenfasse"? | ||
+ | |||
+ | == Zum Kommentar == | ||
+ | Frage 20.1.: <br> | ||
+ | ich wollte mich nur noch einmal vergewissern zu was der Kommentar zu schreiben ist, wenn ich Lehramt PP studiere?<br> | ||
+ | Ist er zu den Texten, die am Beginn genannt werden (17.-20.Jh) oder in den gennanten Lektüren, die als Prüfungsstoff vermerkt sind und bei den jeweiligen Terminen stehen?<br> | ||
+ | Antwort fw: <br> | ||
+ | Das steht auf der Homepage: zu einem Text, der als "Prüfungsstoff" gekennzeichnet ist.<br> | ||
+ | Und so ist es auch gemeint. | ||
== LehramtsstudentIn wegen Dunshirn == | == LehramtsstudentIn wegen Dunshirn == | ||
Zeile 17: | Zeile 36: | ||
Bewertet werden die Ausarbeitungen aller drei Teile.<p> | Bewertet werden die Ausarbeitungen aller drei Teile.<p> | ||
− | Frage: | + | == Frage 20.1.: == |
eine Mitstudentin hat mir mitgeteilt, | eine Mitstudentin hat mir mitgeteilt, | ||
dass es möglich sei, sich für die Prüfung anzumelden, | dass es möglich sei, sich für die Prüfung anzumelden, |
Aktuelle Version vom 2. März 2010, 07:42 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Anfragen zur VO Interkulturelle Philosophie (SS 2010)
Siehe MOODLE [1] zur Vorlesung
Anfragen zur VO Geschichte der Philosophie I (WS 09/10)
Schriftl. Prüfung: Fragen schon davor ausarbeiten
Frage: Soviel ich weiß müssen jene, die sich für die Möglichkeit entscheiden die bereits ausgearbeiteten Fragen zur Prüfung mitzubringen, 1. den Begriff der Philosophie 2. die Grundzüge der Philosophie in China oder Indien oder Griechenland und 3. ein Kommentar zu einem Prüfungsstoff-Text ausarbeiten. Wie genau soll denn der zweite Punkt aussehen? Ich werde mich der griechischen Philosophie zuwenden, bedeutet das für mich, dass ich die wichtigsten Philosophen und Strömungen der antiken, griechischen Philosophie "zusammenfasse"?
Zum Kommentar
Frage 20.1.:
ich wollte mich nur noch einmal vergewissern zu was der Kommentar zu schreiben ist, wenn ich Lehramt PP studiere?
Ist er zu den Texten, die am Beginn genannt werden (17.-20.Jh) oder in den gennanten Lektüren, die als Prüfungsstoff vermerkt sind und bei den jeweiligen Terminen stehen?
Antwort fw:
Das steht auf der Homepage: zu einem Text, der als "Prüfungsstoff" gekennzeichnet ist.
Und so ist es auch gemeint.
LehramtsstudentIn wegen Dunshirn
Frage:
Da ich eine Lehramtsstudentin bin, wollte ich mich erkundigen, ob wir Lehramtskandidaten einen Kommentar zu dem Buch "Griechisch für Philosophen" (Alfred Dunshirn) schreiben müssen.
Antwort fw:
Nein. Ein Kommentar (=Prüfungsteil 3) ist zu einem der Texte zu schreiben, die als "Prüfungsstoff" gekennzeichnet sind.
Das Buch von Dunshirn ist als Pflichtlektüre für Studierende PP genannt, zudem ist verlangt, dass diese beim zweiten Prüfungsthema sich auf griechische Philosophie beziehen. Dabei muss daher erkennbar sein, dass Sie sich mit "Griechisch für Philosophen" auseinander gesetzt haben.
Wegen schriftl. Prüfung
Frage:
Trotz mehrmaliger Hinweise ist es mir noch immer nicht ganz klar, wie die schr. Prüfung aussehen wird Ende Jänner.
Bei der Prüfung ist ein ausgearbeiteter Text mitzubringen, gibt es auch Prüfungsfragen zu beantworten oder wird nur der mitgebrachte Text bewertet?
Antwort fw:
Ein ausgearbeiteter Text ist mitzubringen: der Kommentar (Prüfungsteil 3)
Die beiden anderen Prüfungsteile können Sie an Ort und Stelle ausarbeiten - oder auch schon ausgearbeitet mitbringen.
Bewertet werden die Ausarbeitungen aller drei Teile.
Frage 20.1.:
eine Mitstudentin hat mir mitgeteilt,
dass es möglich sei, sich für die Prüfung anzumelden,
die schriftliche Prüfung aber erst später abzugeben
als am Prüfungstermin, sie meinte im Februar.
Nun wollte ich nur fragen, ob das denn stimmt.
Oder ob ich, wenn ich die schriftlich ausgearbeiteten
Fragen später abgeben möchte, mich einfach zum
2. Termin anmelden soll …
Antwort fw:
Zu unterscheiden ist:
-- schriftliche Abschlussarbeiten können jederzeit abgegeben/gemailt werden. Solche sind zu einem mit mir explizit vereinbarten Thema geschrieben;
-- wer nicht diese Möglichkeit gewählt hat, macht eine mündliche oder schriftliche Prüfung. Was dabei zu leisten ist, steht seit Oktober auf der Homepage. Der erste schriftliche Termin ist der 26.1., wer dazu nicht kann, hat einen zweiten Termin im März oder die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung.