Prüfungsmodalitäten (Franz Martin Wimmer): Unterschied zwischen den Versionen

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Mündliche Prüfungen über Vorlesungen können jeweils in der Sprechstunde abgelegt werden. Voranmeldung per e-mail.
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==Allgemeines==
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Mündliche Prüfungen über Vorlesungen können jeweils in der Sprechstunde [http://homepage.univie.ac.at/franz.martin.wimmer/pruefungstermine.html] abgelegt werden. Voranmeldung per e-mail:  franz.martin.wimmer@univie.ac.at
  
AUSWEISKONTROLLE:
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==Ausweiskontrolle:==
Für schriftliche Prüfungen besteht Ausweispflicht gemäß der Satzung der Universität Wien, worauf die Studienprogrammleitung Philosophie mit Schreiben vom 14. Juni 2006 hingewiesen hat:
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Für schriftliche Prüfungen besteht Ausweispflicht gemäß der Satzung der Universität Wien, worauf die Studienprogrammleitung Philosophie mit Schreiben vom 14. Juni 2006 hingewiesen hat:<br>
Da die Philosophie traditionellerweise über kein Anmeldesystem für schriftliche Prüfungen verfügt, besteht die prinzipielle Möglichkeit, dass Studierende die Prüfungsleistung nicht eigenständig erbringen, sondern einer/eine Mitstudierende unter fremden Namen die Prüfung absolviert. Die Studienprogrammleitung Philosophie wurde von solchen unerfreulichen Fällen informiert.
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''"... werden alle Lehrenden ersucht, bei schriftlichen Prüfungen eine Ausweiskontrolle vorzunehmen (Studierendenausweis, amtlicher Lichtbildausweis) Bei Abgabe der Prüfungsbögen sind die Studierenden aufzufordern, sich auszuweisen.
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''Die Pflicht des/der Studierenden, sich auszuweisen ist im ersten Abschnitt  § 10 (1) der Satzung der Universität Wien verankert:''<br>''Die Prüferin oder der Prüfer hat sich in geeigneter Weise von der Identität der oder des Studierenden zu überzeugen. Die oder der Studierende ist verpflichtet, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.''
  
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Qualität der Ausbildung sicherzustellen, werden alle Lehrenden ersucht, bei schriftlichen Prüfungen eine Ausweiskontrolle vorzunehmen (Studierendenausweis, amtlicher Lichtbildausweis) Bei Abgabe der Prüfungsbögen sind die Studierenden aufzufordern, sich auszuweisen. Die Pflicht des/der Studierenden, sich auszuweisen ist im ersten Abschnitt  § 10 (1) der Satzung der Universität Wien verankert:
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''Die Studienprogrammleitung Philosophie bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist um eine faire Leistungsbeurteilung sicherzustellen.''"<br><br>
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Da die Möglichkeit einer Erschleichung eines Zeugnisses auch bei mündlichen Prüfungen nicht auszuschließen ist, werde ich eine solche Ausweiskontrolle auch hierbei durchführen, sofern Studierende mir nicht persönlich bekannt sind.
  
"Die Prüferin oder der Prüfer hat sich in geeigneter Weise von der Identität der oder des Studierenden zu überzeugen. Die oder der Studierende ist verpflichtet, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen."
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==VO-L 180256 Geschichte der Philosophie I (Antike)==
 
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===Beschreibung hier[http://homepage.univie.ac.at/franz.martin.wimmer/vo0910.html]===
Die Studienprogrammleitung Philosophie bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist um eine faire Leistungsbeurteilung sicherzustellen.
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==VO 180621 Interkulturelle Philosophie==
Da die Möglichkeit einer derartigen Erschleichung eines Zeugnisses auch bei mündlichen Prüfungen nicht auszuschließen ist, werde ich künftig eine solche Ausweiskontrolle auch hierbei durchführen, sofern Studierende mir nicht persönlich bekannt sind.
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===Beschreibung hier[http://homepage.univie.ac.at/franz.martin.wimmer/vo10.html]===
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===Materialien, Diskussionsforum, Anfragen zum Zeugniserwerb:===
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Siehe '''MOODLE''' [https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=5595] zur Vorlesung

Aktuelle Version vom 2. März 2010, 07:48 Uhr

Allgemeines

Mündliche Prüfungen über Vorlesungen können jeweils in der Sprechstunde [1] abgelegt werden. Voranmeldung per e-mail: franz.martin.wimmer@univie.ac.at

Ausweiskontrolle:

Für schriftliche Prüfungen besteht Ausweispflicht gemäß der Satzung der Universität Wien, worauf die Studienprogrammleitung Philosophie mit Schreiben vom 14. Juni 2006 hingewiesen hat:
"... werden alle Lehrenden ersucht, bei schriftlichen Prüfungen eine Ausweiskontrolle vorzunehmen (Studierendenausweis, amtlicher Lichtbildausweis) Bei Abgabe der Prüfungsbögen sind die Studierenden aufzufordern, sich auszuweisen. Die Pflicht des/der Studierenden, sich auszuweisen ist im ersten Abschnitt § 10 (1) der Satzung der Universität Wien verankert:
Die Prüferin oder der Prüfer hat sich in geeigneter Weise von der Identität der oder des Studierenden zu überzeugen. Die oder der Studierende ist verpflichtet, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.

Die Studienprogrammleitung Philosophie bedauert, dass dieser Schritt notwendig ist um eine faire Leistungsbeurteilung sicherzustellen."

Da die Möglichkeit einer Erschleichung eines Zeugnisses auch bei mündlichen Prüfungen nicht auszuschließen ist, werde ich eine solche Ausweiskontrolle auch hierbei durchführen, sofern Studierende mir nicht persönlich bekannt sind.

VO-L 180256 Geschichte der Philosophie I (Antike)

Beschreibung hier[2]

VO 180621 Interkulturelle Philosophie

Beschreibung hier[3]

Materialien, Diskussionsforum, Anfragen zum Zeugniserwerb:

Siehe MOODLE [4] zur Vorlesung