Seminarpräsentation Christine Schindler (FiK): Unterschied zwischen den Versionen
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− | :: Ein Wille ist stets ein bestimmter Wille, und er ist stets jemandes Wille. Unser Wollen von äußeren und inneren Umständen ab, woraus sich Begrenzungen ergeben, die auf den ersten Blick als Einschränkungen erscheinen, aus denen sich aber erst die begrifflich notwendige Bestimmtheit und Individualität des Willens ergibt. Ein unbedingter Wille ist ein unbestimmter und somit gar kein Wille. Auch der Spielraum muss ein eingeschränkter sein, ein absoluter Spielraum würde wieder zu einem unbedingten Willen führen. Ein solcher Wille könnte auf nichts in der Welt reagieren. Es gibt ihn nicht. ''Die unbedingte Freiheit, könnte man sagen'', resp. sagt Bieri, ''ist ein rein rhetorisches Gebilde.'' | + | :: Ein Wille ist stets ein bestimmter Wille, und er ist stets jemandes Wille. Unser Wollen von äußeren und inneren Umständen ab, woraus sich Begrenzungen ergeben, die auf den ersten Blick als Einschränkungen erscheinen, aus denen sich aber erst die begrifflich notwendige Bestimmtheit und Individualität des Willens ergibt. Ein unbedingter Wille ist ein unbestimmter und somit gar kein Wille. Auch der Spielraum muss ein eingeschränkter sein, ein absoluter Spielraum würde wieder zu einem unbedingten Willen führen. Ein solcher Wille könnte auf nichts in der Welt reagieren. Es gibt ihn nicht. ''Die unbedingte Freiheit, könnte man sagen'', resp. sagt Bieri, ''ist ein rein rhetorisches Gebilde.'' Die Idee der Bedingtheit ist Freiheit und Unfreiheit vorgeordnet. Der Unterschied zwischen Freiheit und Unfreiheit hat nichts mit Unbedingtheit – Bedingtheit zu tun. Weder muss die Freiheit gegen die Bedingtheit verteidigt werden noch wird sie durch diese aufgehoben. |
− | Die Idee der Bedingtheit ist Freiheit und Unfreiheit vorgeordnet. Der Unterschied zwischen Freiheit und Unfreiheit hat nichts mit Unbedingtheit – Bedingtheit zu tun. Weder muss die Freiheit gegen die Bedingtheit verteidigt werden noch wird sie durch diese aufgehoben. | ||
:: Bieri: ''Wir müssen überhaupt nichts beweisen, was wir tun müssen, ist zu verstehen, wie sich Freiheit und Unfreiheit im Rahmen universeller Bedingtheit unterscheiden.'' (Bieri, S. 245) | :: Bieri: ''Wir müssen überhaupt nichts beweisen, was wir tun müssen, ist zu verstehen, wie sich Freiheit und Unfreiheit im Rahmen universeller Bedingtheit unterscheiden.'' (Bieri, S. 245) |
Version vom 31. Januar 2007, 18:59 Uhr
Christine Schindler
Powerpointpräsentation: Projekt Peter Bieri, Das Handwerk der Freiheit
Der Weg der Untersuchung
- Bedingte Freiheit
- Unbedingte Freiheit
- Angeeignete Freiheit
- Bieri gliedert seine Untersuchung in die drei Teile Bedingte Freiheit – Unbedingte Freiheit und Angeeignete Freiheit. Zahlreiche Wiederholungen und viele praxisbezogene Beispiele im Buch machen es leicht verständlich.
Ausgangspunkt
- Idee einer verständlichen Welt, in der wir planvoll handeln können
- Erklärung der Phänomene = die Bedingungen entdecken, von denen sie abhängen
- Unabdingbarer Zusammenhang zwischen Bedingung, Gesetzmäßigkeit und Verstehen
- Bieris Ausgangspunkt ist die Idee einer verständlichen Welt, in der wir planvoll handeln können. Verstehen erreichen wir durch Erklärung der Phänomene, d. h. wir müssen die Bedingungen entdecken, von denen sie abhängen. Bieri setzt einen Zusammenhang zwischen Bedingung, Gesetzmäßigkeit und Verstehen als unabdingbar.
Das Beispiel: Raskolnikoff. Freiheit wird erfahren
- Idee einer verständlichen, bedingten, gesetzmäßigen Welt
- Überlegung
- Wahl und Freiheit der Entscheidung
- Verantwortung
- Bedingtheit - Freiheit
- Seine Ausführungen sind immer wieder mit möglichen fiktiven Beispielen durchsetzt, vor allem verwendet er das Buch von Fedor M. Dostojewski, Schuld und Sühne.
Die Bewegung
- Passive Bewegung: Erleiden
- Aktive Bewegung wird begleitet von einer inneren Erfahrung. Sie ist willentliches Tun - sie ist Handlung
- In der Innenperspektive, auch sich selbst zugewandt, ist es für Bieri unmöglich, sich nicht frei zu denken. Freiheit wird erlebt und erfahren, wobei wir Freiheit wie auch alle anderen Begriffe setzen, um überhaupt Erfahrungen machen zu können (-> kantisch erfahrungskonstitutionierend).
- [...] es macht unsere Freiheit aus, dass wir in ganz unterschiedliche Richtungen gehen können. [...] Wir können überlegen, bevor wir etwas tun, und in diesem Überlegen zeigt sich ein Spielraum verschiedener Möglichkeiten, zwischen denen wir wählen können. (Bieri, S. 19)
- So sehen wir auch die anderen Menschen und ziehen sie für ihre Taten zur Verantwortung. Freiheit und Verantwortung sind unabdingbar miteinander verbunden, so wie Empfindungen wie Reue, Groll, (moralische) Entrüstung. Idee einer verständlichen, bedingten, gesetzmäßigen Welt – Freiheitserfahrung, Wahl-, Entscheidungsmöglichkeit, Verantwortung / Bedingtheit – Freiheit.
Die Handlung als Freiheitserfahrung
- Erleben der Bewegung als Ausdruck des Willens
- Erfahrung der Handlung als eine von mehreren Möglichkeiten
- Erlebnis des Führens
- Handlung als Bewegung eines Urhebers / einer Urheberin
- Eine Handlung definiert Bieri in seiner Untersuchung als Bewegung, die von einer inneren Erfahrung begleitet wird, sie wird gespürt, sie ist aktives Tun, im Gegensatz zur passiven Bewegung, die erlitten wird.
- Der Unterschied zwischen dem Heben und dem bloßen Hochgehen des Arms ist der Unterschied zwischen einer Bewegung, die wir in Gang setzen und vollziehen, und einer, die wir bloß erleiden, weil sie uns nur zustößt und also nur geschieht. (Bieri, S. 31) (aktive – passive Bewegung / Tun – Erleiden).
Urheberschaft
- Der Bewegung liegt ein Wille zugrunde (erlebte Bedingtheit durch einen Willen)
- Die freie Handlung wird als Ausdruck des eigenen Willens erlebt (Erlebnis des Führens), als Bewegung mit Urheberschaft. Zudem muss eine Handlung als eine Möglichkeit unter anderen erfahren werden.
Vom Wünschen zum Wollen
- Ein Wunsch muss handlungswirksam werden, um ein Wille zu sein
- Planender Verstand
- Ãœberlegungen zur Wahl der Mittel
- Bereitschaft zur Handlung
- Wunsch - Überzeugung - Überlegung - Bereitschaft
- Eine Bewegung von jemandem – schreibt Bieri – ist dann und nur dann eine Handlung, wenn der Betreffende ihr Urheber ist. Er ist dann und nur dann ihr Urheber, wenn der Bewegung ein Wille zugrunde liegt. Dann und nur dann hat die Bewegung Sinn. Erlebte Urheberschaft ist erlebte Bedingtheit durch einen Willen. (Bieri, S. 35) Wo es keinen bestimmenden Willen gibt, kann von Freiheit nicht die Rede sein. (Bieri, S. 36)
Fedor M. Dostojewski, Schuld und Sühne. Raskolnikoff, Klagenfurt 1978, S. 42 [Raskolnikoff]:
- "Oh Gott", rief er nach einer Weile aus, "sollte ich wirklich die Axt nehmen, sie ihr auf den Kopf schlagen, das Hirn zerschmettern, mit klebrigen, blutigen Händen Schränke erbrechen und stehlen? Ist denn das möglich?" Er zitterte bei diesem Gedanken.
- "Aber wozu das alles?" fuhr er in tiefer Verwirrung fort, sich den Schweiß von der Stirne wischend. "Ich weiß, ich kann es nicht tun. Gestern schon, als ich hinging, sah ich ein, dass es über meine Kräfte geht. Was will ich denn noch? Gestern, als ich die Treppe hinunterstieg, sagte ich mir doch schon, dass es niedrig, gemein, niederträchtig sei, beim bloßen Gedanken daran wurde mir übel, und ein kalter Schauer lief mir über die Glieder. Nein, ich werde nicht durchhalten können, ich halte nicht durch! Auch wenn es keinen einzigen Fehler in meinen Berechnungen gibt, auch wenn all das, was ich in diesem Monat beschlossen habe, klar wie der Tag und richtig und unanfechtbar wie eine mathematische Formel ist. Herrgott! Ich kann den Entschluss nicht fassen, denn ich halte nicht durch, ich halte nicht durch!"
- Ganz klassisch (wie z. B. Kant) unterscheidet Bieri Wunsch – Wille: Ein Wunsch muss uns in Bewegung setzen, um ein Wille zu werden, er muss handlungswirksam werden. Zum Wunsch hinzukommen müssen Überlegungen zur Wahl der Mittel zur Erreichung eines Gewollten, ein planender Verstand und die Bereitschaft zum Handeln.
- Als literarische Beispiele kann man zahlreiche Passagen aus Schuld und Sühne verwenden, wie die von mir gewählte.
Die Grenzen
- Äußere Umstände (Unmöglichkeit)
- Persönliche Fähigkeiten (Können)
- Dem Willen sind durch äußere und innere Umstände Grenzen gesetzt. Äußere Umstände (Unmöglichkeit), persönliche Fähigkeiten.
Die Handlungsfreiheit
- Tun, das aus einem Willen entsteht
- Spielraum möglicher Handlungen: Gelegenheit, Mittel, Fähigkeiten, Wille
- Offenheit der Zukunft
- Eine freie Handlung ist ein Tun, das aus einem Willen entsteht. Es braucht dazu einen Spielraum möglicher Handlungen, wodurch die Zukunft als offen erlebt wird.
Begrenztheit als Bestimmtheit des Willens
- Bestimmtheit und Grenzen innerer und äußerer Art, damit Wille ein bestimmter sein kann
- Innere Bestimmtheit macht Willen jemandem zugehörig
- Begrenzung durch Denken und Überlegung ist Herausbildung eines bestimmten Willens
- Bestimmung durch unser Urteil
- Unser Wille entsteht nicht im luftleeren Raum. Wir benötigen Bestimmtheit und Grenzen, damit auch unser Wille jeweils ein bestimmter ist. In einer Welt ohne Bestimmtheit gäbe es nichts, worauf sich ein Wille richten könnte. Der Wille wird nicht nur von äußeren, sondern auch von inneren Faktoren (körperliche Bedürfnisse, Gefühle, Charakter, Geschichte) beeinflusst und begrenzt. Die Abhängigkeit des Willens von inneren Umständen sorgt dafür, dass er jemanden zugehört. Ein vollständig ungebundener Wille wäre niemandes Wille und also kein Wille. Daraus folgt, dass die Begrenzung unseres Wollens Voraussetzung für die Freiheit ist.
- Die Idee der Entscheidung besagt, dass das, was wir wollen, nicht unabhängig davon ist, was wir denken. Dadurch werden wir UrheberInnen des Willens.
Die Zeiterfahrung
- Freiheit als Erfahrung eigener Zeit (Gegenwart, Zukunft, Vergangenheit)
- Unfreiheit als Erleben fremder Zeit
- Bieri verknüpft die Freiheit des Willens eng mit der Zeiterfahrung, mit der Erfahrung EIGENER Zeit sowohl der Gegenwart, Zukunft als auch Vergangenheit.
Der unbedingt freie Wille
- Wäre losgelöst von mir als Person und also nicht mein Wille (keine Urheberschaft)
- Unterläge nicht dem Einfluss des Überlegens und Entscheidens
- Kein Einfluss von Wahrnehmung
- Unverständlich, da durch nichts bedingt
- Zufällig, launisch
- Unbeeinflussbarkeit, fehlende Urheberschaft, Fremdheit als Attribute, die eigentlich den unfreien Willen beschreiben, hier als ewige Attribute
- Neben dem durch innere oder äußere Umstände unfreien Willen (innerlich wäre das beispielsweise der Hörige, Hypnotisierte oder Süchtige, äußerlich der durch Umstände Bedrohte, was zu einer relativen Unfreiheit führt), behandelt Bieri durchgängig, denn darum geht es ja eigentlich, die Idee des unbedingt freien Willens. Freiheit als Abwesenheit von Bedingtheit, d. h ein solcher Wille wäre losgelöst von mir als Person, wäre aber damit nicht mein Wille. Er unterläge auch nicht dem Einfluss des Überlegens und Entscheidens, auch nicht der Wahrnehmung. Dadurch würde er unverständlich und zufällig und wurde dem unfreien Willen mehr entsprechen, allerdings – da unbedingt – ewig mit diesen Attributen festgeschrieben.
- Bieri schreibt: Ein unbedingter Wille wäre als Folge seiner vollkommenen Ungebundenheit von Anbeginn an und für alle Zeit zur Unfreiheit verdammt. Unbelehrbar, blind und stur würde er dem Besitzer seine Ziele diktieren, komme was wolle. (Bieri, S. 232)
- Wesen mit einem vollständig entgrenzten Willen wären nicht vollkommen freie, sondern vollständig willenlose Wesen. (S. 240)
Zwischenbilanz
- Ein Wille ist stets ein bestimmter Wille, und er ist stets jemandes Wille. Die Idee der Bedingtheit ist Freiheit und Unfreiheit vorgeordnet. Bedingtheit ist nicht gleich notwendige Festlegung oder Abhängigkeit, sondern dass bestimmte Dinge innerhalb und außerhalb der Person der Fall sein müssen, damit es einen bestimmten Willen gibt. Eine Vorbedingung ist kein Zwang
- Ein unbedingter Wille ist ein unbestimmter und somit gar kein Wille. Ein solcher Wille könnte auf nichts in der Welt reagieren. Es gibt ihn nicht
- Wiederholung:
- Ein Wille ist stets ein bestimmter Wille, und er ist stets jemandes Wille. Unser Wollen von äußeren und inneren Umständen ab, woraus sich Begrenzungen ergeben, die auf den ersten Blick als Einschränkungen erscheinen, aus denen sich aber erst die begrifflich notwendige Bestimmtheit und Individualität des Willens ergibt. Ein unbedingter Wille ist ein unbestimmter und somit gar kein Wille. Auch der Spielraum muss ein eingeschränkter sein, ein absoluter Spielraum würde wieder zu einem unbedingten Willen führen. Ein solcher Wille könnte auf nichts in der Welt reagieren. Es gibt ihn nicht. Die unbedingte Freiheit, könnte man sagen, resp. sagt Bieri, ist ein rein rhetorisches Gebilde. Die Idee der Bedingtheit ist Freiheit und Unfreiheit vorgeordnet. Der Unterschied zwischen Freiheit und Unfreiheit hat nichts mit Unbedingtheit – Bedingtheit zu tun. Weder muss die Freiheit gegen die Bedingtheit verteidigt werden noch wird sie durch diese aufgehoben.
- Bieri: Wir müssen überhaupt nichts beweisen, was wir tun müssen, ist zu verstehen, wie sich Freiheit und Unfreiheit im Rahmen universeller Bedingtheit unterscheiden. (Bieri, S. 245)
Gegen den Fatalismus
- Der Fatalismus ist "[...] eine psychologisch unmögliche Lebenseinstellung. Sie müsste lauten: Mal abwarten, was ich wollen werde. Es wäre der Versuch, sich selbst immer nur geschehen zu lassen."
- Gegen eine falsch verstandene Bedingtheit als Zwang und notwendige Festlegung wendet sich Bieri, ich zitiere daraus:
„Der Fatalismus ist [...] eine psychologisch unmögliche Lebenseinstellung. Sie müsste lauten: Mal abwarten, was ich wollen werde. Es wäre der Versuch, sich selbst immer nur geschehen zu lassen. Das geht für kurze Zeit, im Kino, beim Tagträumen, am Strand – überall da, wo uns keine Entscheidung abverlangt wird [...] Der Fatalismus im Sinne einer psychologischen Empfehlung tut, als könnten wir daraus eine dauerhafte Einstellung machen. Das ginge nur, wenn wir uns in Getriebene verwandelten, so dass wir nicht mehr wüssten, was das ist: sich entscheiden. Solange wir es wissen, ist es unmöglich, das Entscheiden sein zu lassen, und in dieser Unmöglichkeit besteht unsere Freiheit.“ (Bieri, S. 318)
Die Lösung: Angeeignete Freiheit
- Die Freiheit des Willens muss von jeder Einzelnen / jedem Einzelnen stets aufs Neue erarbeitet werden
- Echte Freiheit des Willens ist die Fähigkeit, selbst darüber zu entscheiden, ob etwas den Willen beeinflussen darf oder nicht
- Hinter sich zurücktreten, innerer Abstand zu uns selbst
- Artikulation (Klarheit darüber, was man genau will)
- Verstehen des eigenen Willens
- Bewertung des eigenen Willens
- Hilfen: Phantasie, Selbstkritik, Selbstkenntnis
- Die Freiheit des Willens muss man sich erarbeiten (daher auch der Titel des Buches – das HANDWERK der Freiheit): Indem wir die Freiheit des Entscheidens ausüben, machen wir etwas mit und für uns. Indem wir durch Überlegen und durch das Spiel der Phantasie einen Willen ausbilden, arbeiten wir an uns selbst. Wir geben dem Willen ein Profil, das vorher nicht da war. In diesem Sinn ist man nach einer Entscheidung ein anderer als vorher. (Bieri, S. 382) (-> durch die Fähigkeit einen inneren Abstand aufzubauen und uns dadurch in unserem Willen zum Thema zu werden, Identifikation mit einem Wunsch).
- Den freien Willen definiert Bieri als angeeigneten Willen, dessen Aneignung drei Dimensionen hat: Artikulation (Klarheit darüber, was genau es ist, was man will), Verstehen des eigenen Willens und Bewertung des eigenen Willens. Diese Dimensionen greifen ineinander. Die Voraussetzung der Freiheit ist ein realistisches Selbstbild. Bei den nachfolgenden Ausführungen, wie man sich den eigenen Willen aneignen kann, greift Bieri zur Psychologie und gibt praktische Anweisungen.
- Bieri verweist die Entscheidungsfrage, ob es einen freien Willen gibt (ja oder nein, ein für allemal) in den Verdacht, dass damit der – widerlegte – unbedingt freie Wille gemeint ist.
- Für Bieri kann Freiheit kommen und gehen, erreicht werden und wieder verloren gehen: Denn die Aneignung ist etwas, das innerhalb des fließenden Wollens und Denkens geschieht [...] (Bieri, S. 409) Während ich artikulierend, verstehend und bewertend damit beschäftigt bin, meinen Willen zu modellieren, stellt sich die Frage nach der Freiheit dieser Beschäftigung nicht. [...] Es ergäbe keinen Sinn, sie zu stellen, denn die aneignende Beschäftigung bildet den Rahmen für das Stellen jeder solchen Frage. (Bieri, S. 410)
Das Ziel
"[...] dass die Freiheit des Willens etwas ist, das man sich erarbeiten muss. Man kann dabei mehr oder weniger erfolgreich sein, und es kann Rückschläge geben. Was man an Freiheit erreicht hat, kann wieder verloren gehen. Willensfreiheit ist ein zerbrechliches Gut, um das man sich stets von neuem bemühen muss. Und es ist dieser Idee zufolge eine offene Frage, ob man sie jemals in vollem Umfang erreicht. Vielleicht ist sie eher wie ein Ideal, an dem man sich orientiert, wenn man sich um seinen Willen kümmert."
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Freiheit im Kopf (Seminar Hrachovec, 2006/07)
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