Thomas Buchheim über Freiheit (FiK)

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Exzerpte aus Thomas Buchheim: Unser Verlangen nach Freiheit. Kein Traum, sondern Drama mit Zukunft. Hamburg 2006

Kapitel 3: Bedingungen von Freiheit

Nach Ansicht vieler Philosophen erfolgen alle Prozesse im materiellen Universum aus natürlicher oder physikalischer Notwendigkeit und ich selbst habe diesen Ausdruck gebraucht bei der Einführung der verschiedenen Formen, in denen alternatives Verhalten ausgeschlossen ist. Als Begründung für die Notwendigkeit wird angegeben, daß eine Determination durch ausschließlich natürliche Ursachen das Verhalten der Dinge überall festlege, ohne Spielräume oder Alternativen übrig zu lassen; daß außerdem die Gegebenheit von Naturgesetzen den Kausalzusammenhang mit lückenloser Notwendigkeit überziehen müsse; und daß im übrigen, was durch in der Vergangenheit liegende Ursachen bewirkt wird, nicht mehr zur Disposition gegenwärtigen Verhaltens stehen könne. Wo sich aber etwas notwendig so verhält, wie es sich verhält, da kann, wie auch unser Gefühl uns sagt, keine echte Freiheit bestehen.

Doch sind, bevor man zu dieser Folgerung eilt, im Raum der unstrittig freiheitsfremden, rein natürlichen Kausalität zunächst einige wichtige Unterscheidungen zu diskutieren. Ein Mangel von Alternativen kann nämlich einerseits dadurch gegeben sein, daß keine Alternativen zu einem bestimmten Verhalten definiert sind; anderseits dadurch, daß sie zwar definiert, aber einem versperrt sind. Im ersten Fall sprechen wir von bloßer Unabänderlichkeit eines bestimmten Verhaltens. Erst im zweiten Fall liegt Zwangsläufigkeit eines Verhaltens und entsprechend auch die Unerfüllbarkeit aller Alternativen zu ihm vor.

Zunächst gilt es, die Unabänderlichkeit aller natürlichen Geschehnisse näher ins Auge zu fassen, um zu sehen, inwiefern mit ihr tatsächlich eine der Freiheit widerstreitende Notwendigkeit solcher Ereignisse zu verbinden ist, die es nicht mehr erlauben würde, menschliche Freiheit auch nur in ein und demselben ontologischen Rahmen mit der Natur anzusiedeln.58 Unabänderlich heißt das, was ohne Änderung so gilt, wie es ausgefallen ist. Zum Beispiel sprechen wir von einem unabänderlichen Beschluß oder einem unabänderlichen Krankheitsverlauf. Die Pointe des Ausdrucks besteht darin, eine Änderung für den gegebenen Fall faktisch zu verneinen, nicht aber die Möglichkeit von Änderungen im Prinzip zu bestreiten. Ein Krankheitsverlauf ist dann unabänderlich, wenn man nichts gegen ihn unternimmt; nicht deswegen, weil gegen ihn kein Kraut gewachsen wäre. Ein Beschluß ist unabänderlich, weil wir nicht bereit sind, ihn zur Disposition zu stellen, nicht aber, weil man ihn nicht ändern könnte.

Aus einer genaueren Erwägung der Verhältnisse, die die natürliche Kausalität nach allgemeiner Auffassung strukturieren, wird zu ersehen sein, daß die aus ihnen zu gewinnenden Gründe zwar eine allumfassende Unabänderlichkeit des natürlichen Laufs der Dinge gewährleisten, aber nicht bei jeder Interpretation der einschlägigen Sachverhalte ausreichend sind, eine generelle Notwendigkeit natürlich verursachter Ereignisse zu begründen. Daher ist es nicht so, daß einer jeden Begebenheit, die im Rahmen natürlicher Kausalität (welcher Art auch immer) verursacht wird, schon allein aus diesem Grunde mögliche Freiheit zwingend abzusprechen wäre.

Unterabschnitt 3: Kausalität und natürliche Notwendigkeit

A. Nicht anders als so: Die kausale Determination des Natürlichen (FiK)

B. Notwendigkeit aus Naturgesetzen? (FiK) =

[[C. Unvermeidlichkeit des von früheren Ursachen Bewirkten? (FiK)

D. Unabänderlichkeit versus Zwangsläufigkeit (FiK)

E. Möglichkeiten im Rahmen des Unabänderlichen (FiK

Kontext

Freiheit im Kopf (Seminar Hrachovec, 2006/07)