PROTOKOLLE - MuD09 - Gruppe1 - 12.01.: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2009, 17:36 Uhr

Konstanze Renatus-Messmer

Ring-VO Frau Prof. Ramharter 17.12.2009

Die Thematik in verkürzter Form (1h) beinhaltete den “Gottesbeweis nach Anselm von Canterbury“. Grundlage dazu war die Frage nach der Logik als Wissenschaft.

Logik ist als Einzeldisziplin und zusätzlich als „Werkzeug“ in den Wissenschaften Mathematik und Philosophie zu sehen. Es wurde hierzu auf den „Wiener Kreis“ verwiesen, Thema - „Logik als Wissenschaftlichkeit“. Logik ist die Lehre von den Denkgesetzen, eine genaue Definition wurde von der Vortragenden abgelehnt.

Gottesbeweise verweisen auf einen wissenschaftlichen Anspruch. Für eine Versuchsanordnung dazu sind verschiedene Ansätze möglich:

• Frage: „nein“ – da Logik kein Denkgesetz

• „also“-Wort

• nach John Lock in der „Anatomie des Denkens“

• im deduktiven Denken

Durch eine bestimmte Schreibweise für Logik ist es möglich, den Gottesbeweis wissenschaftlich zu interpretieren und damit zu beweisen, indem, nach Festlegung der logischen Regeln von Bestimmung und Reihenfolge der Komponenten, der sinngemäße Bezug von Teilen der Aussage aufeinander, nach logischen Gesichtspunkten entsprechend verallgemeinert wird. Durch die Verallgemeinerung ergibt sich ein wissenschaftlicher Beweis bzw. der wissenschaftliche Anspruch einer Aussage.

Das Thema der Gottesbeweise hat eine historische Bandbreite in Interpretation und Argumentation. Anselm von Canterbury versuchte mit Hilfe des ontologischen Arguments die Existenz Gottes zu beweisen, genau wie Thomas von Aquin. Descartes bediente sich der moderneren Form, indem er aus der Verlässlichkeit der Dinge auf die Existenz Gottes schloss.

Die Philosophen Leibniz und Göbel, dessen Ansichten sehr prominent sind, verfolgten in ihren „Gottesbeweisen“ verschiedene Absichten und bezogen sich nicht ausschließlich auf die Existenz Gottes.

Anselm von Canterbury verfolgte die Modellogik, in der die Existenz Gottes, bedingt durch das Nicht-Denken von Gott und den Umkehrschluss daraus, dass Gottes Nichtexistenz nicht gedacht werden kann, wiederum die Notwendigkeit der Existenz Gottes beweist.

Anselm benötigte in seinem lateinischen „Gottesbeweis“-Text nur wenige Wörter, die er immer wieder im entsprechenden Muster aufeinander in ihrer Beweisbarkeit bezog.

Ist die Existenz Gottes im Verstand wirklich, so existiert sie in Wirklichkeit und wird durch die hinzugefügte Wirklichkeit immer größer. Diese Prädikatenlogik verfolgt mehrere Stufen und schafft dadurch eine bessere Rekonstruktion, wenn auch eine „schlechtere Theorie“. Dadurch dass in der 1. Stufe der Prädikatenlogik angenommen wird, dass die Wirklichkeit größer ist als eine Relation, muss in Stufe 2 daraus gefolgert werden, dass es etwas gibt, welches Eigenschaften hat, die die Wirklichkeit überschreiten. Daraus folgt logisch die Existenz Gottes aus der Definition Gottes. Dieser logische Beweis ist jedoch immer im Rahmen einer bestimmten Theorie, folglich die Rahmenbedingungen werden vor dem Beweis festgelegt und können kritisch hinterfragt werden

Im zweiten Teil der Vorlesung stellte sich die Frage: Gibt es alternative Formen für Einsicht?

1. Wunder Ausgehend von der Frage: „Was für ein Wunder?“ unterscheiden sie sich in: Wunder der Natur, außernatürliche Wunder, heißt außerhalb des Gebräuchlichen (z.B. Magnetismus) und übernatürliche Wunder, z.B. Engel. Das Wunder wurde von allem „Menschlichem“ gefiltert. Stimmte es sodann mit der Bibel überein und rechtfertigte sich somit selber, ist es ein Wunder und wurde einem der Kategorien zugeordnet. Ein Rahmen, in diesem Fall die Bibel, wird vorausgesetzt. Francis Bacon sah außernatürliche Wunder als eine Auflösung der Naturgesetze an und hielt sie nicht für möglich. In seiner Theorie müssen die Naturgesetze zuerst modifiziert werden, um Phänomene verstehen und erklären zu können.

2. Existenz Ausgehend von der Urerklärung der Philosophie, ist die Existenz kein Prädikat, sondern wird als „existiert“ vorausgesetzt. Die Frage die sich aber stellt, ist die Frage nach ihren Ausprägungen. Welche Existenz ist vorgegeben? Die Existenz des Verstandes, der Wirklichkeit oder des Begriffes? Gibt es eine Spezifikation von Existenz?

Für Kant war Existenz kein reales Prädikat. Für Anselm v. Canterbury war es ein „Anderes“. Aus diesem Unterschied ergab sich eine Problematik. In der Physik ist die Existenz von Teilchen vorgegeben und daraus folgernd schließt man auf „Andere“. So kommt es zu einer Teilchenberechnung im Vergleich zur Existenzberechnung. Beim Gottesbeweis muss folglich auch schon „etwas“ existieren.

3. Totalitäten Bei diesem Ansatz, etwas „hinzufügen“ um es damit „größer“ zu machen, wird es schwierig, denn es müssen unendlich viele Dinge hinzugefügt werden.

4. Indirekter Beweis Dabei wird vom Widerspruch „ohne Wissen“ auf den indirekten Beweis „es muss sie geben“ geschlossen. Dieser Gedankenansatz wird von Mathematikern nicht akzeptiert.

5. Deduktiver/induktiver Beweis Es wird zwischen der logischen Folgerung und den vielen Beweisen unterschieden. Anselm teilt die scholastische Schullogik.

6. Logische Beweise Die Logik Aristoteles, wonach es keine neuen Erkenntnisse gibt, wurde von Anselm durch die neuen Erkenntnisse „seiner Logik“ weiterentwickelt.

7. Ästhetischer Aspekt Die Rechtfertigung durch den „schönen Beweis“ ist in der Mathematik gebräuchlich, ein schöner Beweis, d.h. ein schönes Argument ersetzt viele Argumente, akzeptiert.

Das Interesse an „Gottesbeweisen“ ist seit den 50-er Jahren wieder gestiegen, wobei sich die Intention geändert hat. War Anselm v. C. noch mit der Aussage „Was der Beweis beweist“ zufrieden, so wird aktuell mehr nach dem „Wie der Beweis beweist“ geforscht. Ein Interesse an „falschen Beweisen“ und ihre Aufdeckung verstärkte sich im 20. Jh.

Die Vorlesung hat einen ersten Einblick in das Fach „Logik“ vermittelt und die Vielfältigkeit der Thesenansätze und ihrer Problematik im historischen/wissenschaftlichen Sinn verdeutlicht. Hervorzuheben ist sicher der Kernsatz bei allen Überlegungen, die Festlegung eines RAHMENS für die Beweisführung und damit ein unvollständiger, wenn auch naheliegender, Wahrheitsgehalt aller Beweise.

Ob das Interesse der Aufdeckung von „falschen Beweisen“ im 20. Jh. eine Kritik an den historischen Methoden der Logik oder eine moderne Weiterentwicklung der Logik ist, wäre ein interessanter Diskussionspunkt für die nächste Übung.