Ernst Tugendhat zum Begriff der Willensfreiheit, Artikel (FiK)

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Aus: Ernst Tugendhat: Philosophische Aufsätze. Frankfurt 1992. stw 1017. S. 334- 351


Der Begriff der Willensfreiheit

Das Wort »Freiheit« ist mehrdeutig. Im Deutschen und Englischen (anders als in vielen anderen Sprachen) gibt es eine weiteste Bedeutung von »frei«, in der wir das Wort mit der Präposition »von« verwenden: »x ist frei von y« heißt so viel wie »x ist ohne y«. In diesem Sinn sprechen wir z. B. von keimfreier Milch, einer zweckfreien Handlung, einer atomwaffenfreien Zone. Wird das Wort hingegen ohne Ergänzung und als einstelliges Prädikat verwendet, bezieht es sich wohl immer auf Handlungs- bzw. Willensfreiheit. Man kann diesen Begriff formal auch noch unter die vorige Bedeutung subsumieren. Auch hier ist unterstellt, daß man frei von ist. Man hat etwas frei getan, wenn man frei von Zwang handelte. Aber das läßt sich jetzt positiv wenden: Hat er frei von bzw. ohne Zwang gehandelt, so heißt das: weil er es wollte. In Handlungs- bzw. Willensfreiheit liegt also ein kausales Moment, sowohl positiv wie negativ: die Ursache seiner Handlung lag in ihm selbst und nicht außerhalb. Eine Person ist frei, wenn sie tun kann bzw. tut, was sie will. Wenn wir von Willensfreiheit sprechen, meinen wir nicht so sehr, daß der Wille frei ist — es wäre unklar, welche Entität mit diesem Substantiv gemeint wäre –, sondern daß die Person frei ist bzw. daß ihr Handeln frei ist, und zwar, weil sie so handelt, wie sie will.

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