Diskussion:Big Data (Vorlesung Hrachovec, WS 2015)

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Diskussionsbeitrag zu Eurodac: Die geniale Idee, das Konzept einer geordneten Datenbank in der Vorlesung anhand der Eurodac zu erörtern, hat zu einer lebendigen Diskussion geführt, die sich unmittelbar auf die ethischen Fragen der Speicherung personenbezogener Daten in Datenbanken zugespitzt hat. Angesichts von Millionen von Flüchtlingsschicksalen und befeuert durch Angela Merkels mutige Politik herrscht zur Zeit weitgehend die Devise „freie Fahrt den Flüchtlingen“ und jede Einschränkung durch Registrierung, Kanalisierung oder Beschränkung der Migrationsströme wird als Angriff auf elementare Menschenrechte gesehen. Die Erfassung von Flüchtlingen in Datenbanken hat damit schlechte Karten und wird unmittelbar mit Polizeigewalt und Vorverurteilung assoziiert. Die Eurodac, an der Jonathan P. Aust schon im Mai 2006 kein gutes Haar gelassen hat, verliert durch das Scheitern der Schengengrenze im Migrationschaos fast zur Gänze ihre Existenzberechtigung - dabei halte ich ihre Konzeption im Hinblick auf die im Jahr 2002 festgelegten Ziele für gar nicht so schlecht. Es ging ja - zu einem Zeitpunkt, als das Hauptproblem nicht bei Kriegsflüchtlingen gesehen wurde, sondern bei einer Begrenzung illegaler Immigration – darum, legale von illegalen Immigranten unterscheiden zu können und das asylum shopping zu unterbinden. Dass man bei der Konzeption der Datenbank damals auf die Speicherung von Namen verzichtet hat, scheint mir ein Hinweis auf einen durchaus sensiblen Umgang mit persönlichen Daten zu sein, ebenso wie ein Versuch, den bürokratischen Aufwand niedrig zu halten. So wie die Datenbank konzipiert ist, trifft sie ausschließlich Personen, die entweder illegal eingewandert sind oder in mehreren EU-Staaten um Asyl ansuchen. Die Fingerabdrücke von Personen, die nicht gegen die Einreise- und Asylbe¬stimmungen verstoßen, entfalten keinerlei Wirkung und können nicht für polizeiliches law enforcement außerhalb der Asyl- und Migrationsbestimmungen verwendet werden. Dass ein Staat das Recht beansprucht, „asylum applicants deliberately concealing their identity“ (Zitat Aust, p 6) zu identifizieren und asylum shopping zu unterbinden, scheint mir nicht gegen irgendwelche Menschenrechte zu verstoßen. Personen, die keinerlei Ausweisdokumente mit sich führen, sind eben nicht anders in Datenbanken zu speichern als durch körperliche Merkmale, wie zum Beispiel die Fingerabdrücke. Insgesamt finde ich, dass Jonathan Aust die grundsätzlichen Probleme der Schengengrenze und ihrer Überwachung sehr treffend vorhergesehen hat – die Eurodac Datenbank hat aber an den aufgezeigten Problemen die geringste Schuld.